Anlage GebOVerm
Gebührenverzeichnis - (GebVz)
Teil A: Allgemeine Abrechnungsparameter
1. Digitale Geobasisdaten
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ist mit der Bereitstellung die Lizenz für ein internes Nutzungsrecht für den Lizenznehmer verbunden. Interne Nutzung ist die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch und die Einstellung in ein internes Informationssystem. Für kostenfrei bereitgestellte Daten werden offene Standardlizenzen verwendet.
Die angegebenen Basisbeträge werden in Abhängigkeit von der Informationsmenge mit dem entsprechenden Ermäßigungsfaktor nach Nr. 1.1.1 oder Nr. 1.1.2 multipliziert und die sich daraus ergebenden Teilbeträge addiert. Sofern nicht anders angegeben, sind die Regelungen nach den Nrn. 1.2 bis 1.5 anzuwenden.
1.1 Ermäßigungsfaktor – Mengenstaffel
1.1.1 Flächengröße
Sofern Geobasisdaten flächenbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Flächengröße je Produkt.
Informationsmenge Landschaftsfläche [km2] |
Faktor |
|
---|---|---|
bis einschließlich |
500 |
1,0 |
von |
501 |
0,5 |
bis |
5 000 |
|
von |
5 001 |
0,25 |
bis |
25 000 |
|
von |
25 001 |
0,125 |
bis |
50 000 |
|
ab |
50 001 |
0,0625 |
1.1.2 Objektanzahl
Sofern Geobasisdaten objektbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Objektanzahl je Produkt.
Informationsmenge Objekt [Anzahl] |
Faktor |
|
---|---|---|
bis einschließlich |
1 000 |
1,0 |
von |
1 001 |
0,5 |
bis |
10 000 |
|
von |
10 001 |
0,25 |
bis |
100 000 |
|
von |
100 001 |
0,125 |
bis |
1 000 000 |
|
ab |
1 000 001 |
0,0625 |
1.2 Mindestbetrag
Für die Bereitstellung von Geobasisdaten wird ein Mindestbetrag erhoben:
Bereitstellungsform |
Mindestbetrag |
---|---|
a) Automatisierter Abruf über eine Online-Anwendung |
10,00 € je Produkt |
b) In allen übrigen Fällen |
50,00 € je Auftrag1) |
1)[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 30 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
1.3 Aktualisierung
Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten werden pro Jahr 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben.
1.4 Vereinbarung zur laufenden Nutzung aktualisierter Geobasisdaten
Bei Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über Bereitstellung und Lizenzierung der internen Nutzung aktualisierter Geobasisdaten wird für jedes Jahr der Nutzung eine jährliche Gebühr in Höhe von 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben. Die Gebühr für den Erstbezug ist damit abgegolten. Das Nutzungsrecht gilt für die Laufzeit der Vereinbarung. Das Vereinbarungsgebiet umfasst grundsätzlich mindestens das Gebiet einer Gemeinde.
Die quartalsweise Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten in einem Standardformat, die Nutzung von verfügbaren Download-, Geodatendiensten und Anwendungsprogrammierschnittstellen für die jeweils lizenzierten Geobasisdaten sowie Rechte zur externen Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung oder Wiedergabe) von Geobasisdaten können ohne weitere Gebührenerhebung eingeschlossen werden.
1.5 Verbundene Unternehmen
Bei Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über die Bereitstellung und Lizenzierung der internen Nutzung aktualisierter Geobasisdaten durch privatrechtliche Unternehmen (Lizenznehmer), kann diese Vereinbarung auf verbundene privatrechtliche Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes erweitert werden. Für das erste, zweite und dritte einbezogene Unternehmen werden jeweils 50 % der vom Lizenznehmer zu entrichtenden Beträge erhoben. Für das vierte und jedes weitere Unternehmen werden darüber hinaus keine zusätzlichen Beträge erhoben.
2. Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf digitale Geobasisdaten
2.1 Nutzungsabhängiger Tarif mit jährlicher Abrechnung
2.1.1 Abruf von Rasterdaten
Die Daten dürfen nicht im System des Nutzers abgespeichert werden. Die Daten werden nach der Anzahl der abgerufenen Pixel abgerechnet.
Informationsmenge |
Basisbetrag |
---|---|
je 1 Million Pixel [MPx] |
0,10 € |
Der Basisbetrag ermäßigt sich nach der abgerufenen Pixelmenge.
Informationsmenge [MPx] |
Faktor |
|
---|---|---|
bis einschließlich |
1 000 |
1,0 |
von |
1 001 |
0,5 |
bis |
10 000 |
|
von |
10 001 |
0,25 |
bis |
100 000 |
|
von |
100 001 |
0,125 |
bis |
1 000 000 |
|
von |
1 000 001 |
0,0625 |
bis |
10 000 000 |
|
von |
10 000 001 |
0,03125 |
bis |
100 000 000 |
|
ab |
100 000 001 |
0,015625 |
2.1.2 Abruf von Vektordaten
Für die abgerufenen Objekte werden 100 % des Betrags für den Erstbezug erhoben.
2.1.3 Nutzungsabhängiger Pauschaltarif
Die Wahl dieses Tarifs erfordert eine mindestens zweijährige Vertragsbindung. Der Betrag für die Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf Geobasisdaten wird im ersten Nutzungsjahr auf der Grundlage des vom Nutzer dargelegten Nutzungsumfangs festgelegt. Der Betrag für die Folgejahre richtet sich nach dem Nutzungsumfang des jeweiligen Vorjahres.
2.2 Pauschaltarif für ein vereinbartes Gebiet mit jährlicher Abrechnung
2.2.1 Abruf von Rasterdaten
Die Daten dürfen nicht im System des Nutzers abgespeichert werden. Es werden 3 % des Betrags für den Erstbezug der jeweiligen Geobasisdaten erhoben.
2.2.2 Abruf von Vektordaten
Für die abgerufenen Objekte werden 30 % des Betrags für den Erstbezug der jeweiligen Geobasisdaten erhoben.
2.3 Nutzerverwaltung
Für die Nutzerverwaltung werden je registriertem Nutzer pro Jahr 50,00 € berechnet.
3. Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben von Geobasisdaten
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, dürfen analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben nur für den eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Für Mehrfertigungen von analogen Auszügen werden jeweils 30 % des Betrags für die Erstfertigung berechnet.
4. Bezug von kostenfreien Produkten
Werden kostenfreie Produkte nicht über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste bezogen, fallen mindestens Gebühren nach Nr. 1.2 Buchst. b an. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.
5. Sonstige Leistungen
Leistungen, die nicht in den Kostenvorschriften der Bayerischen Vermessungsverwaltung genannt sind, werden nach Zeit- und Materialaufwand sowie nach der Bedeutung der Leistung für den Benutzer abgerechnet. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.
Teil B: Gebühren für Daten des Liegenschaftskatasters
6. Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben
Nr. |
Auszug |
Gebühr |
|
---|---|---|---|
6.1 |
Flurkarte (auch in Kombinationsprodukten) |
||
– |
bis einschließlich DIN A3 |
15,00 € |
|
– |
bis einschließlich DIN A1 |
36,00 € |
|
6.2 |
Flurstücksnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung) |
||
– |
je Flurstück |
8,00 € |
|
– |
ab dem 11. Flurstück |
4,00 € |
|
6.3 |
Flurstücks- und Eigentumsnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung) |
||
6.3.1 |
Analoger Auszug |
||
– |
je Flurstück |
8,00 € |
|
– |
ab dem 11. Flurstück |
4,00 € |
|
6.3.2 |
Abruf über automatisiertes Abrufverfahren |
||
– |
je Flurstück |
4,00 € |
|
6.4 |
Grundstücksnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung) |
||
– |
je Grundstück |
8,00 € |
|
6.5 |
Bestandsnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung) |
||
– |
je Buchungsblatt |
15,00 € |
|
6.6 |
Katasterauszug zur Bauvorlage |
||
– |
je Auszug mit bis zu 2 Flurkarten bis einschließlich DIN A3 |
36,00 € |
|
6.7 |
Auszug aus dem Fischwasserkataster |
||
– |
je Auszug |
20,00 € |
|
6.8 |
Bestandsnachweis für das Jagdkataster |
||
– |
Erstabgabe |
180,00 € |
|
– |
Aktualisierung |
50,00 € |
|
6.9 |
Vermessungszahlen (Grenz- und Streckenmaße) |
||
– |
bis zu fünf Maßzahlen (inklusive Flurkarte bis einschließlich DIN A3) |
30,00 € |
|
– |
je weitere angefangene fünf Maßzahlen |
15,00 € |
|
6.10 |
Vermessungsrisse |
||
– |
bis einschließlich DIN A3 |
20,00 € |
|
– |
bis einschließlich DIN A1 |
40,00 € |
|
6.11 |
Planungskarte 1:5 000 (auch in Kombinationsprodukten) |
||
– |
bis einschließlich DIN A3 |
20,00 € |
|
– |
bis einschließlich DIN A1 |
40,00 € |
7. Digitale Geobasisdaten
Nr. |
Datensatz |
Gebühr |
|
---|---|---|---|
7.1 |
ALKIS-Daten (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) |
||
7.1.1 |
Flurstücke |
||
– |
je Flurstück |
1,80 € |
|
– |
bayernweit |
970 000,00 € |
|
7.1.2 |
Verwaltungsgebiete bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei |
|
7.1.3 |
Tatsächliche Nutzung (TN) bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei |
|
7.1.4 |
Bodenschätzung (BoSch) |
||
– |
je Objekt |
0,60 € |
|
– |
bayernweit |
95 000,00 € |
|
7.1.5 |
Angaben zum Eigentum |
||
– |
je Buchungsblatt |
1,80 € |
|
– |
bayernweit |
600 000,00 € |
|
7.1.6 |
ALKIS-Komplettabgabe |
||
7.1.6.1 |
ohne Angaben zum Eigentum |
||
– |
je Flurstück |
2,90 € |
|
– |
bayernweit |
1 350 000,00 € |
|
7.1.6.2 |
mit Angaben zum Eigentum |
||
– |
je Flurstück |
3,90 € |
|
– |
bayernweit |
1 700 000,00 € |
|
7.1.7 |
Jagdbare Flurstücke für das Jagdkataster (Nur in Verbindung mit Nr. 6.8) für das Gebiet einer Jagdgenossenschaft, pauschal |
45,00 € |
|
7.1.8 |
ALKIS-Auszüge als digitale Textausgaben |
||
7.1.8.1 |
Flurstückssachdaten |
||
– |
je Flurstück |
1,20 € |
|
7.1.8.2 |
Eigentumssachdaten |
||
– |
je Flurstück |
1,20 € |
|
7.1.8.3 |
Punktkoordinaten (u. a. von Grenzpunkten und Katasterfestpunkten) |
||
– |
je Objekt |
0,15 € |
|
7.2 |
Hauskoordinaten |
||
– |
je Objekt |
0,15 €2) |
|
– |
bayernweit |
27 000,00 €2) |
|
7.3 |
Flurstückskoordinaten |
||
– |
je Objekt |
0,15 € |
|
– |
bayernweit |
35 000,00 € |
|
7.4 |
Hausumringe bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei3) |
|
7.5 |
Dreidimensionales Gebäudemodell bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei3) |
|
7.6 |
Digitaler Auszug aus dem Fischwasserkataster |
||
– |
je Fischereirechtsfläche |
3,60 € |
|
7.7 |
ALKIS-Rasterdaten |
||
7.7.1 |
Parzellarkarte bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei |
|
7.7.2 |
Flurkarte |
||
– |
je km2 |
20,00 € |
|
– |
bayernweit |
220 000,00 € |
|
7.7.3 |
Planungskarte 1:5 000 |
||
– |
je km2 |
10,00 € |
|
– |
bayernweit |
110 000,00 € |
|
7.7.4 |
Bodenschätzung |
||
– |
je km2 |
3,00 € |
|
– |
bayernweit |
33 000,00 € |
2)[Amtl. Anm.:] Zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.
3)[Amtl. Anm.:] Bei Offline-Bereitstellung gemäß Nr. 1.2 Buchst. b zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.
8. Online-Anwendungen
Nr. |
Produkt |
Gebühr |
|
---|---|---|---|
8.1 |
BayernAtlas-plus Es gelten besondere Nutzungsbedingungen. |
||
– |
pro angefangenem Kalendermonat |
40,00 €2) |
|
8.2 |
Ortssuchdienst |
||
– |
Interne Nutzung in Geoanwendungen des Lizenznehmers, die nur die Darstellung der Geobasisdaten erlauben und eine Speicherung oder Weiterverwendung ausschließen, pro Jahr |
480,00 €2) |
|
– |
Externe Nutzung in öffentlich zugänglichen Geoanwendungen des Lizenznehmers, die für den Endnutzer nur die Darstellung der Geobasisdaten erlauben und eine Speicherung oder Weiterverwendung ausschließen (beinhaltet die interne Nutzung), pro Jahr |
960,00 €2) |
2)[Amtl. Anm.:] Zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.