Anlage GebOVerm

Gebührenverzeichnis - (GebVz)

Teil A: Allgemeine Abrechnungsparameter

1. Digitale Geobasisdaten

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ist mit der Bereitstellung die Lizenz für ein internes Nutzungsrecht für den Lizenznehmer verbunden. Interne Nutzung ist die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch und die Einstellung in ein internes Informationssystem. Für kostenfrei bereitgestellte Daten werden offene Standardlizenzen verwendet.

Die angegebenen Basisbeträge werden in Abhängigkeit von der Informationsmenge mit dem entsprechenden Ermäßigungsfaktor nach Nr. 1.1.1 oder Nr. 1.1.2 multipliziert und die sich daraus ergebenden Teilbeträge addiert. Sofern nicht anders angegeben, sind die Regelungen nach den Nrn. 1.2 bis 1.5 anzuwenden.

1.1 Ermäßigungsfaktor – Mengenstaffel

1.1.1 Flächengröße

Sofern Geobasisdaten flächenbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Flächengröße je Produkt.

Informationsmenge Landschaftsfläche [km2]

Faktor

bis einschließlich

500

1,0

von

501

0,5

bis

5 000

von

5 001

0,25

bis

25 000

von

25 001

0,125

bis

50 000

ab

50 001

0,0625

1.1.2 Objektanzahl

Sofern Geobasisdaten objektbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Objektanzahl je Produkt.

Informationsmenge Objekt [Anzahl]

Faktor

bis einschließlich

1 000

1,0

von

1 001

0,5

bis

10 000

von

10 001

0,25

bis

100 000

von

100 001

0,125

bis

1 000 000

ab

1 000 001

0,0625

1.2 Mindestbetrag

Für die Bereitstellung von Geobasisdaten wird ein Mindestbetrag erhoben:

Bereitstellungsform

Mindestbetrag

a) Automatisierter Abruf über eine Online-Anwendung

10,00 € je Produkt

b) In allen übrigen Fällen

50,00 € je Auftrag1)

1)[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 30 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.

1.3 Aktualisierung

Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten werden pro Jahr 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben.

1.4 Vereinbarung zur laufenden Nutzung aktualisierter Geobasisdaten

Bei Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über Bereitstellung und Lizenzierung der internen Nutzung aktualisierter Geobasisdaten wird für jedes Jahr der Nutzung eine jährliche Gebühr in Höhe von 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben. Die Gebühr für den Erstbezug ist damit abgegolten. Das Nutzungsrecht gilt für die Laufzeit der Vereinbarung. Das Vereinbarungsgebiet umfasst grundsätzlich mindestens das Gebiet einer Gemeinde.

Die quartalsweise Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten in einem Standardformat, die Nutzung von verfügbaren Download-, Geodatendiensten und Anwendungsprogrammierschnittstellen für die jeweils lizenzierten Geobasisdaten sowie Rechte zur externen Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung oder Wiedergabe) von Geobasisdaten können ohne weitere Gebührenerhebung eingeschlossen werden.

1.5 Verbundene Unternehmen

Bei Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über die Bereitstellung und Lizenzierung der internen Nutzung aktualisierter Geobasisdaten durch privatrechtliche Unternehmen (Lizenznehmer), kann diese Vereinbarung auf verbundene privatrechtliche Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes erweitert werden. Für das erste, zweite und dritte einbezogene Unternehmen werden jeweils 50 % der vom Lizenznehmer zu entrichtenden Beträge erhoben. Für das vierte und jedes weitere Unternehmen werden darüber hinaus keine zusätzlichen Beträge erhoben.

2. Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf digitale Geobasisdaten

2.1 Nutzungsabhängiger Tarif mit jährlicher Abrechnung

2.1.1 Abruf von Rasterdaten

Die Daten dürfen nicht im System des Nutzers abgespeichert werden. Die Daten werden nach der Anzahl der abgerufenen Pixel abgerechnet.

Informationsmenge

Basisbetrag

je 1 Million Pixel [MPx]

0,10 €

Der Basisbetrag ermäßigt sich nach der abgerufenen Pixelmenge.

Informationsmenge [MPx]

Faktor

bis einschließlich

1 000

1,0

von

1 001

0,5

bis

10 000

von

10 001

0,25

bis

100 000

von

100 001

0,125

bis

1 000 000

von

1 000 001

0,0625

bis

10 000 000

von

10 000 001

0,03125

bis

100 000 000

ab

100 000 001

0,015625

2.1.2 Abruf von Vektordaten

Für die abgerufenen Objekte werden 100 % des Betrags für den Erstbezug erhoben.

2.1.3 Nutzungsabhängiger Pauschaltarif

Die Wahl dieses Tarifs erfordert eine mindestens zweijährige Vertragsbindung. Der Betrag für die Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf Geobasisdaten wird im ersten Nutzungsjahr auf der Grundlage des vom Nutzer dargelegten Nutzungsumfangs festgelegt. Der Betrag für die Folgejahre richtet sich nach dem Nutzungsumfang des jeweiligen Vorjahres.

2.2 Pauschaltarif für ein vereinbartes Gebiet mit jährlicher Abrechnung

2.2.1 Abruf von Rasterdaten

Die Daten dürfen nicht im System des Nutzers abgespeichert werden. Es werden 3 % des Betrags für den Erstbezug der jeweiligen Geobasisdaten erhoben.

2.2.2 Abruf von Vektordaten

Für die abgerufenen Objekte werden 30 % des Betrags für den Erstbezug der jeweiligen Geobasisdaten erhoben.

2.3 Nutzerverwaltung

Für die Nutzerverwaltung werden je registriertem Nutzer pro Jahr 50,00 € berechnet.

3. Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben von Geobasisdaten

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, dürfen analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben nur für den eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Für Mehrfertigungen von analogen Auszügen werden jeweils 30 % des Betrags für die Erstfertigung berechnet.

4. Bezug von kostenfreien Produkten

Werden kostenfreie Produkte nicht über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste bezogen, fallen mindestens Gebühren nach Nr. 1.2 Buchst. b an. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.

5. Sonstige Leistungen

Leistungen, die nicht in den Kostenvorschriften der Bayerischen Vermessungsverwaltung genannt sind, werden nach Zeit- und Materialaufwand sowie nach der Bedeutung der Leistung für den Benutzer abgerechnet. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.

Teil B: Gebühren für Daten des Liegenschaftskatasters

6. Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben

Nr.

Auszug

Gebühr

6.1

Flurkarte (auch in Kombinationsprodukten)

bis einschließlich DIN A3

15,00 €

bis einschließlich DIN A1

36,00 €

6.2

Flurstücksnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)

je Flurstück

8,00 €

ab dem 11. Flurstück

4,00 €

6.3

Flurstücks- und Eigentumsnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)

6.3.1

Analoger Auszug

je Flurstück

8,00 €

ab dem 11. Flurstück

4,00 €

6.3.2

Abruf über automatisiertes Abrufverfahren

je Flurstück

4,00 €

6.4

Grundstücksnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)

je Grundstück

8,00 €

6.5

Bestandsnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)

je Buchungsblatt

15,00 €

6.6

Katasterauszug zur Bauvorlage

je Auszug mit bis zu 2 Flurkarten bis einschließlich DIN A3

36,00 €

6.7

Auszug aus dem Fischwasserkataster

je Auszug

20,00 €

6.8

Bestandsnachweis für das Jagdkataster

Erstabgabe

180,00 €

Aktualisierung

50,00 €

6.9

Vermessungszahlen (Grenz- und Streckenmaße)

bis zu fünf Maßzahlen (inklusive Flurkarte bis einschließlich DIN A3)

30,00 €

je weitere angefangene fünf Maßzahlen

15,00 €

6.10

Vermessungsrisse

bis einschließlich DIN A3

20,00 €

bis einschließlich DIN A1

40,00 €

6.11

Planungskarte 1:5 000 (auch in Kombinationsprodukten)

bis einschließlich DIN A3

20,00 €

bis einschließlich DIN A1

40,00 €

7. Digitale Geobasisdaten

Nr.

Datensatz

Gebühr

7.1

ALKIS-Daten (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem)

7.1.1

Flurstücke

je Flurstück

1,80 €

bayernweit

970 000,00 €

7.1.2

Verwaltungsgebiete

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei

7.1.3

Tatsächliche Nutzung (TN)

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei

7.1.4

Bodenschätzung (BoSch)

je Objekt

0,60 €

bayernweit

95 000,00 €

7.1.5

Angaben zum Eigentum

je Buchungsblatt

1,80 €

bayernweit

600 000,00 €

7.1.6

ALKIS-Komplettabgabe

7.1.6.1

ohne Angaben zum Eigentum

je Flurstück

2,90 €

bayernweit

1 350 000,00 €

7.1.6.2

mit Angaben zum Eigentum

je Flurstück

3,90 €

bayernweit

1 700 000,00 €

7.1.7

Jagdbare Flurstücke für das Jagdkataster (Nur in Verbindung mit Nr. 6.8) für das Gebiet einer Jagdgenossenschaft, pauschal

45,00 €

7.1.8

ALKIS-Auszüge als digitale Textausgaben

7.1.8.1

Flurstückssachdaten

je Flurstück

1,20 €

7.1.8.2

Eigentumssachdaten

je Flurstück

1,20 €

7.1.8.3

Punktkoordinaten (u. a. von Grenzpunkten und Katasterfestpunkten)

je Objekt

0,15 €

7.2

Hauskoordinaten

je Objekt

0,15 €2)

bayernweit

27 000,00 €2)

7.3

Flurstückskoordinaten

je Objekt

0,15 €

bayernweit

35 000,00 €

7.4

Hausumringe

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei3)

7.5

Dreidimensionales Gebäudemodell

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei3)

7.6

Digitaler Auszug aus dem Fischwasserkataster

je Fischereirechtsfläche

3,60 €

7.7

ALKIS-Rasterdaten

7.7.1

Parzellarkarte

bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste

kostenfrei

7.7.2

Flurkarte

je km2

20,00 €

bayernweit

220 000,00 €

7.7.3

Planungskarte 1:5 000

je km2

10,00 €

bayernweit

110 000,00 €

7.7.4

Bodenschätzung

je km2

3,00 €

bayernweit

33 000,00 €

2)[Amtl. Anm.:] Zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.

3)[Amtl. Anm.:] Bei Offline-Bereitstellung gemäß Nr. 1.2 Buchst. b zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.

8. Online-Anwendungen

Nr.

Produkt

Gebühr

8.1

BayernAtlas-plus

Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.

pro angefangenem Kalendermonat

40,00 €2)

8.2

Ortssuchdienst

Interne Nutzung in Geoanwendungen des Lizenznehmers, die nur die Darstellung der Geobasisdaten erlauben und eine Speicherung oder Weiterverwendung ausschließen, pro Jahr

480,00 €2)

Externe Nutzung in öffentlich zugänglichen Geoanwendungen des Lizenznehmers, die für den Endnutzer nur die Darstellung der Geobasisdaten erlauben und eine Speicherung oder Weiterverwendung ausschließen (beinhaltet die interne Nutzung), pro Jahr

960,00 €2)

2)[Amtl. Anm.:] Zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.