Art. 3 GerOrgG

Landgerichtssitze

Die Landgerichte haben ihren Sitz in den in Art. 2 Abs. 2 genannten Städten, das Landgericht Nürnberg-Fürth in Nürnberg.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.