§ 14 GesVSV
Bewerbungsverfahren Landtierarztquote
(1) 1Der elektronisch einzureichenden Bewerbung nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 GVVG sind folgende Unterlagen beizufügen:
- 1.
-
das vollständig ausgefüllte Antragsformular,
- 2.
-
der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
- 3.
-
ein Anschreiben mit Darstellung der persönlichen Beweggründe für die Bewerbung im Rahmen der Vorabquote und
- 4.
-
ein Nachweis über das Ergebnis eines strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GVVG, das erkennen lässt, wieviel Prozent der Vergleichsgruppe ein schlechteres Testergebnis erzielt haben als die Bewerberin oder der Bewerber (Prozentrang), und das den Standardwert aufführt.
2Dem Antrag sind außerdem folgende Unterlagen zu den Auswahlkriterien nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 GVVG beizufügen, soweit ein entsprechender Berufsabschluss oder ein entsprechendes Praktikum vorhanden ist:
- 1.
-
der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem der in Anlage 2 genannten Berufe,
- 2.
-
eine Bestätigung über die Dauer der Ausübung dieses Berufs und
- 3.
-
eine Bestätigung über die Ausübung eines mindestens vierwöchigen tierärztlichen Praktikums im Bereich der Nutztiermedizin.
3Eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene Ausbildung in einem der in Anlage 2 genannten Berufe wird nur berücksichtigt, wenn nach Maßgabe des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit dieser Ausbildung vorgelegt wird. 4Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen. 5Die Bestätigung nach Satz 2 Nr. 2 und 3 kann auch in der Form einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung abgegeben werden.
(2) Das Landesamt kann im Einzelfall die Vorlage der unter Abs. 1 aufgeführten Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie verlangen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.