Anlage 2 GLPO
Prüfungsleistungen - in der Praxis des Wahlpflichtfaches „Sport und Freizeit“ - gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3.2 Buchst. a
- 1.
-
Prüfung der Leistungsfähigkeit
- 1.1
-
Gerätturnen:
Drei- bis fünfteilige Kürübung am Boden oder Holmreck;
- 1.2
-
Leichtathletik:
- –
-
100-m-Lauf oder
- –
-
3000-m-Lauf oder
- –
-
Weitsprung oder Hochsprung oder
- –
-
Wurf/Stoß(Frauen: Ballweitwurf mit 200-g-Wurfball, Männer: Kugelstoß mit 7,25-kg-Kugel)
nach Auswahl durch den Prüfungsvorsitzenden;
- 1.3
-
Schwimmen:
100-m-Schwimmen auf Zeit in wettkampfgerechter Technik im Brust- oder Freistil- oder Rücken- oder Schmetterlingschwimmen nach Wahl des Prüflings;
- 1.4
-
Sport- und Freizeitspiele:
Spielleistung (je 2 x 20 Minuten) in zwei Sportspielen aus
- –
-
Basketball,
- –
-
Handball und
- –
-
Volleyball.
Die Prüfungsleistungen in Leichtathletik werden nach den Tabellen in Anlage 3, in Schwimmen nach den Tabellen in Anlage 4 bewertet.
- 2.
-
Prüfung der Demonstrationsfähigkeit
- 2.1
-
Gerätturnen:
Drei- bis fünfteilige Pflichtübung in dem nicht nach Nummer 1.1 gewählten Gerät;
- 2.2
-
Leichtathletik:
Demonstration je einer sportartspezifischen Technik in den leichtathletischen Bereichen
- –
-
Lauf,
- –
-
Sprung (Hoch- oder Weitsprung) und
- –
-
Wurf/Stoß (Wurfball, Schleuderball oder Kugelstoß),
ausgenommen in dem Bereich, der bereits Gegenstand der Prüfung nach Nummer 1.2 war; bei Wahlmöglichkeit entscheidet der Prüfungsvorsitzende;
- 2.3
-
Schwimmen:
Demonstration der wettkampfgerechten Technik über 50 m einschließlich Start und Wende im
- –
-
Brust- oder
- –
-
Freistil- oder
- –
-
Rücken- oder
- –
-
Schmetterlingschwimmen
(soweit nicht unter Nummer 1.3 bereits gewählt) nach Wahl des Prüflings;
- 2.4
-
Sport- und Freizeitspiele:
Demonstration spielspezifischer Techniken in dem unter Nummer 1.4 nicht gewählten Sportspiel und in zwei der folgenden Freizeitspiele:
- –
-
Badminton,
- –
-
Boccia,
- –
-
Frisbee,
- –
-
Hockey/ –varianten,
- –
-
Indiaca,
- –
-
Korbball,
- –
-
Prellball,
- –
-
Ringtennis,
- –
-
Tischtennis.
Auf Antrag einer Schule können weitere Freizeitspiele vom Staatsministerium, Wissenschaft und Kunst genehmigt werden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.