Anlage 2 GLPO

Prüfungsleistungen - in der Praxis des Wahlpflichtfaches „Sport und Freizeit“ - gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3.2 Buchst. a

1.

Prüfung der Leistungsfähigkeit

1.1

Gerätturnen:

Drei- bis fünfteilige Kürübung am Boden oder Holmreck;

1.2

Leichtathletik:

100-m-Lauf oder

3000-m-Lauf oder

Weitsprung oder Hochsprung oder

Wurf/Stoß(Frauen: Ballweitwurf mit 200-g-Wurfball, Männer: Kugelstoß mit 7,25-kg-Kugel)

nach Auswahl durch den Prüfungsvorsitzenden;

1.3

Schwimmen:

100-m-Schwimmen auf Zeit in wettkampfgerechter Technik im Brust- oder Freistil- oder Rücken- oder Schmetterlingschwimmen nach Wahl des Prüflings;

1.4

Sport- und Freizeitspiele:

Spielleistung (je 2 x 20 Minuten) in zwei Sportspielen aus

Basketball,

Handball und

Volleyball.

Die Prüfungsleistungen in Leichtathletik werden nach den Tabellen in Anlage 3, in Schwimmen nach den Tabellen in Anlage 4 bewertet.

2.

Prüfung der Demonstrationsfähigkeit

2.1

Gerätturnen:

Drei- bis fünfteilige Pflichtübung in dem nicht nach Nummer 1.1 gewählten Gerät;

2.2

Leichtathletik:

Demonstration je einer sportartspezifischen Technik in den leichtathletischen Bereichen

Lauf,

Sprung (Hoch- oder Weitsprung) und

Wurf/Stoß (Wurfball, Schleuderball oder Kugelstoß),

ausgenommen in dem Bereich, der bereits Gegenstand der Prüfung nach Nummer 1.2 war; bei Wahlmöglichkeit entscheidet der Prüfungsvorsitzende;

2.3

Schwimmen:

Demonstration der wettkampfgerechten Technik über 50 m einschließlich Start und Wende im

Brust- oder

Freistil- oder

Rücken- oder

Schmetterlingschwimmen

(soweit nicht unter Nummer 1.3 bereits gewählt) nach Wahl des Prüflings;

2.4

Sport- und Freizeitspiele:

Demonstration spielspezifischer Techniken in dem unter Nummer 1.4 nicht gewählten Sportspiel und in zwei der folgenden Freizeitspiele:

Badminton,

Boccia,

Frisbee,

Hockey/ –varianten,

Indiaca,

Korbball,

Prellball,

Ringtennis,

Tischtennis.

Auf Antrag einer Schule können weitere Freizeitspiele vom Staatsministerium, Wissenschaft und Kunst genehmigt werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.