Anlage 1 GSO
Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 111)Für zweisprachige Züge gelten modifizierte Stundentafeln, die das Staatsministerium festlegt.
A. Humanistisches Gymnasium (HG)
Jahrgangsstufen |
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Pflichtfächer 2) |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
Religionslehre/Ethik/Islamischer Unterricht |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Deutsch |
5 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Latein/Englisch3)4)5)6)7) |
5 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Latein3)4)5)6)7) |
– |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Griechisch |
– |
– |
– |
4 |
4 |
3 |
3 |
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
3 |
4 |
3 |
3 |
spät beginnende Informatik |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Physik |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
Chemie |
– |
– |
– |
– |
2 |
3 |
– |
Biologie |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
– |
Natur und Technik |
3 |
3 |
2 |
– |
– |
– |
– |
Geschichte |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
12) |
1 |
Politik und Gesellschaft |
– |
– |
– |
– |
– |
12) |
2 |
Geographie |
2 |
– |
2 |
– |
– |
2 |
2 |
Wirtschaft und Recht |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
2 |
Kunst |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
216) |
Musik |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
315) |
|||||||
verpflichtende Intensivierungsstunden9) |
3 |
– |
– |
– |
– |
||
Modul zur beruflichen Orientierung10) |
– |
– |
– |
– |
0,5 |
– |
– |
Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Summe |
je 30 (+1/+2) |
30 |
31,5 |
34 |
34 |
||
freiwillige Intensivierungsstunden9) |
6 |
10)[Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
15)[Amtl. Anm.:] Über die Erteilung von zwei Wochenstunden Basissport pro Jahrgangsstufe hinaus kann die Schule in der Unterstufe über die Verteilung von drei verpflichtenden Sportstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. § 15 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
16)[Amtl. Anm.:] Kunst oder Musik nach Wahl des Schülers.
2)[Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
3)[Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache.
4)[Amtl. Anm.:] Latein ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache. Auf Antrag kann vom Staatsministerium eine Sprachenfolge von drei modernen Fremdsprachen genehmigt werden. Am HG ist Latein verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayEUG).
5)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch oder Latein und Englisch, am HG und am MuG nur Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden – in beiden Fächern – und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch oder Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens elf Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache – Französisch oder Latein – muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache – Englisch – erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt.
6)[Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen in den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
7)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
9)[Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
B. Sprachliches Gymnasium (SG)
Jahrgangsstufen |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Pflichtfächer 2) |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
Religionslehre/Ethik/Islamischer Unterricht |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Deutsch |
5 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Französisch/Latein3)4)5)6)7) |
5 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Französisch/Latein3)4)5)6)7) |
– |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Französisch/Italienisch/Russisch/Spanisch/Chinesisch6) |
– |
– |
– |
4 |
4 |
3 |
3 |
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
3 |
4 |
3 |
3 |
spät beginnende Informatik |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Physik |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
Chemie |
– |
– |
– |
– |
2 |
3 |
– |
Biologie |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
– |
Natur und Technik |
3 |
3 |
2 |
– |
– |
– |
– |
Geschichte |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
12) |
1 |
Politik und Gesellschaft |
– |
– |
– |
– |
– |
12) |
2 |
Geographie |
2 |
– |
2 |
– |
– |
2 |
2 |
Wirtschaft und Recht |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
2 |
Kunst |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
216) |
Musik |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
315) |
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verpflichtende Intensivierungsstunden9) |
3 |
– |
– |
– |
– |
||
Modul zur beruflichen Orientierung10) |
– |
– |
– |
– |
0,5 |
– |
– |
Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Summe |
je 30 (+1/+2) |
30 |
31,5 |
34 |
34 |
||
freiwillige Intensivierungsstunden9) |
6 |
10)[Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
15)[Amtl. Anm.:] Über die Erteilung von zwei Wochenstunden Basissport pro Jahrgangsstufe hinaus kann die Schule in der Unterstufe über die Verteilung von drei verpflichtenden Sportstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. § 15 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
16)[Amtl. Anm.:] Kunst oder Musik nach Wahl des Schülers.
2)[Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
3)[Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache.
4)[Amtl. Anm.:] Latein ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache. Auf Antrag kann vom Staatsministerium eine Sprachenfolge von drei modernen Fremdsprachen genehmigt werden. Am HG ist Latein verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayEUG).
5)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch oder Latein und Englisch, am HG und am MuG nur Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden – in beiden Fächern – und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch oder Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens elf Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache – Französisch oder Latein – muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache – Englisch – erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt.
6)[Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen in den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
7)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
9)[Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
C. Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG)
Jahrgangsstufen |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Pflichtfächer 2) |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
Religionslehre/Ethik/Islamischer Unterricht |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Deutsch |
5 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Französisch/Latein3)5)6)7) |
5 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Französisch/Latein3)5)6)7) |
– |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
3 |
4 |
3 |
3 |
Informatik |
– |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
Physik |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
Chemie |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
Biologie |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
– |
Natur und Technik |
3 |
3 |
2 |
– |
– |
– |
– |
Profilstunden8) |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
1 |
Geschichte |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
12) |
1 |
Politik und Gesellschaft |
– |
– |
– |
– |
– |
12) |
2 |
Geographie |
2 |
– |
2 |
– |
– |
2 |
2 |
Wirtschaft und Recht |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
2 |
Kunst |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
216) |
Musik |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
315) |
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verpflichtende Intensivierungsstunden9) |
3 |
– |
– |
– |
– |
||
Modul zur beruflichen Orientierung10) |
– |
– |
– |
– |
0,5 |
– |
– |
Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Summe |
je 30 (+1/+2) |
30 |
31,5 |
34 |
34 |
||
freiwillige Intensivierungsstunden9) |
6 |
10)[Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
15)[Amtl. Anm.:] Über die Erteilung von zwei Wochenstunden Basissport pro Jahrgangsstufe hinaus kann die Schule in der Unterstufe über die Verteilung von drei verpflichtenden Sportstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. § 15 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
16)[Amtl. Anm.:] Kunst oder Musik nach Wahl des Schülers.
2)[Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
3)[Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache.
5)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch oder Latein und Englisch, am HG und am MuG nur Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden – in beiden Fächern – und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch oder Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens elf Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache – Französisch oder Latein – muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache – Englisch – erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt.
6)[Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen in den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
7)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
8)[Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am NTG zur Stärkung von Chemie und Physik, am MuG zur Stärkung des musischen Profils, insbesondere Kunst, am WWG zur Stärkung der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer und am SWG zur Stärkung von Politik und Gesellschaft eingesetzt. Am MuG dient die Profilstunde in Jahrgangsstufe 11 zur Stärkung des Faches Kunst.
9)[Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
D. Musisches Gymnasium (MuG)
Jahrgangsstufen |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Pflichtfächer 2) |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
Religionslehre/Ethik/Islamischer Unterricht |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Deutsch |
5 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Latein3)5)6)7) |
5 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Latein3)5)6)7) |
– |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
3 |
4 |
3 |
3 |
spät beginnende Informatik |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Physik |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
Chemie |
– |
– |
– |
– |
2 |
3 |
– |
Biologie |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
– |
Natur und Technik |
3 |
3 |
2 |
– |
– |
– |
– |
Geschichte |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
12) |
1 |
Politik und Gesellschaft |
– |
– |
– |
– |
– |
12) |
2 |
Geographie |
2 |
– |
2 |
– |
– |
2 |
2 |
Wirtschaft und Recht |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
2 |
Kunst |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Musik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Profilstunden8)11) |
– |
– |
– |
1 |
1 |
1 |
1 |
Instrument12) |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Sport |
2 |
2 |
2 |
311) |
311) |
2 |
2 |
verpflichtende Intensivierungsstunden9) |
3 |
– |
– |
– |
– |
||
Modul zur beruflichen Orientierung10) |
– |
– |
– |
– |
0,5 |
– |
– |
Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Summe |
30 (+1) |
30 (+1) |
31 (+1) |
30 |
31,5 |
34 |
34 |
freiwillige Intensivierungsstunden9) |
6 |
10)[Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
11)[Amtl. Anm.:] Die dritten Sportstunden in den Jahrgangsstufen 8 und 9 können profilverstärkend eingesetzt werden, z.B. Tanz, Pantomime, Bewegungskünste. Sie können auch ganz oder teilweise in die Unterstufe verlagert werden. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich. Bei Verlagerung von Sportstunden am MuG in die Unterstufe kann die Profilstunde aus der Jahrgangsstufe 10 in die Jahrgangsstufe 8 vorverlagert werden.
12)[Amtl. Anm.:] Die Note im Instrumentalspiel geht in die Fachnote Musik ein. Der Unterricht im Instrumentalspiel kann nicht in Epochen erteilt werden.
2)[Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
3)[Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache.
5)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch oder Latein und Englisch, am HG und am MuG nur Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden – in beiden Fächern – und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch oder Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens elf Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache – Französisch oder Latein – muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache – Englisch – erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt.
6)[Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen in den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
7)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
8)[Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am NTG zur Stärkung von Chemie und Physik, am MuG zur Stärkung des musischen Profils, insbesondere Kunst, am WWG zur Stärkung der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer und am SWG zur Stärkung von Politik und Gesellschaft eingesetzt. Am MuG dient die Profilstunde in Jahrgangsstufe 11 zur Stärkung des Faches Kunst.
9)[Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
E. Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (WWG)
Jahrgangsstufen |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Pflichtfächer 2) |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
Religionslehre/Ethik/Islamischer Unterricht |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Deutsch |
5 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Französisch/Latein3)5)6)7) |
5 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Französisch/Latein3)5)6)7) |
– |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
3 |
4 |
3 |
3 |
Physik |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
Chemie |
– |
– |
– |
– |
2 |
3 |
– |
Biologie |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
– |
|
Natur und Technik |
3 |
3 |
2 |
– |
– |
– |
– |
Geschichte |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
12) |
1 |
Politik und Gesellschaft |
– |
– |
– |
– |
– |
12) |
2 |
Geographie |
2 |
– |
2 |
– |
– |
2 |
2 |
Wirtschaft und Recht |
– |
– |
– |
3 |
2 |
2 |
3 |
Wirtschaftsinformatik |
– |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
Profilstunden8) |
– |
– |
– |
1 |
– |
1 |
2 |
Kunst |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
216) |
Musik |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
315) |
|||||||
verpflichtende Intensivierungsstunden9) |
3 |
– |
– |
– |
– |
||
Modul zur beruflichen Orientierung10) |
– |
– |
– |
– |
0,5 |
– |
– |
Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Summe |
je 30 (+1/+2) |
30 |
31,5 |
34 |
34 |
||
freiwillige Intensivierungsstunden9) |
6 |
10)[Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
15)[Amtl. Anm.:] Über die Erteilung von zwei Wochenstunden Basissport pro Jahrgangsstufe hinaus kann die Schule in der Unterstufe über die Verteilung von drei verpflichtenden Sportstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. § 15 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
16)[Amtl. Anm.:] Kunst oder Musik nach Wahl des Schülers.
2)[Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
3)[Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache.
5)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch oder Latein und Englisch, am HG und am MuG nur Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden – in beiden Fächern – und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch oder Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens elf Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache – Französisch oder Latein – muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache – Englisch – erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt.
6)[Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen in den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
7)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
8)[Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am NTG zur Stärkung von Chemie und Physik, am MuG zur Stärkung des musischen Profils, insbesondere Kunst, am WWG zur Stärkung der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer und am SWG zur Stärkung von Politik und Gesellschaft eingesetzt. Am MuG dient die Profilstunde in Jahrgangsstufe 11 zur Stärkung des Faches Kunst.
9)[Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
F. Sozialwissenschaftliches Gymnasium (SWG)
Jahrgangsstufen |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Pflichtfächer 2) |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
Religionslehre/Ethik/Islamischer Unterricht |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Deutsch |
5 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Französisch/Latein3)5)6)7) |
5 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Englisch/Französisch/Latein3)5)6)7) |
– |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
3 |
4 |
3 |
3 |
spät beginnende Informatik |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Physik |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
Chemie |
– |
– |
– |
– |
2 |
3 |
– |
Biologie |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
– |
Natur und Technik |
3 |
3 |
2 |
– |
– |
– |
– |
Geschichte |
– |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
Geographie |
2 |
– |
2 |
– |
– |
2 |
2 |
Wirtschaft und Recht |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
2 |
Politik und Gesellschaft |
– |
– |
– |
3 |
2 |
2 |
3 |
Sozialpraktische Grundbildung14) |
– |
– |
– |
– |
2 |
2 |
2 |
Profilstunden8) |
– |
– |
– |
1 |
– |
– |
– |
Kunst |
2 |
2 |
213) |
113) |
1 |
1 |
216) |
Musik |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
315) |
|||||||
verpflichtende Intensivierungsstunden9) |
3 |
– |
– |
– |
– |
||
Modul zur beruflichen Orientierung10) |
– |
– |
– |
– |
0,5 |
– |
– |
Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
Summe |
je 30 (+1/+2) |
30 |
31,5 |
34 |
34 |
||
freiwillige Intensivierungsstunden9) |
6 |
10)[Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
13)[Amtl. Anm.:] Am SWG kann statt des Faches Kunst in den Jahrgangsstufen 7 und 8 das Fach Textilarbeit mit Werken mit gleicher Stundenzahl angeboten werden, solange an der Schule Fachlehrkräfte für Textilarbeit mit Werken vorhanden sind.
14)[Amtl. Anm.:] Das Sozialpraktikum ist bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 abzuleisten (§ 30 Abs. 2); es soll zumindest teilweise in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden. Das Nähere regelt das Staatsministerium.
15)[Amtl. Anm.:] Über die Erteilung von zwei Wochenstunden Basissport pro Jahrgangsstufe hinaus kann die Schule in der Unterstufe über die Verteilung von drei verpflichtenden Sportstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. § 15 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
16)[Amtl. Anm.:] Kunst oder Musik nach Wahl des Schülers.
2)[Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
3)[Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache.
5)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch oder Latein und Englisch, am HG und am MuG nur Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden – in beiden Fächern – und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch oder Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens elf Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache – Französisch oder Latein – muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache – Englisch – erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt.
6)[Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen in den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
7)[Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
8)[Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am NTG zur Stärkung von Chemie und Physik, am MuG zur Stärkung des musischen Profils, insbesondere Kunst, am WWG zur Stärkung der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer und am SWG zur Stärkung von Politik und Gesellschaft eingesetzt. Am MuG dient die Profilstunde in Jahrgangsstufe 11 zur Stärkung des Faches Kunst.
9)[Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
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