§ 2 HeimKoZuV

Heime und ähnliche Einrichtungen

1Heime sind Einrichtungen, in denen Kinder regelmäßig betreut werden und Unterkunft erhalten. 2Ähnliche Einrichtungen sind Tagesstätten oder Einrichtungen, in denen Kinder nur tagsüber betreut werden und Unterkunft erhalten.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.