Art. 5 HG 2021

Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung

Die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.

Art. 18 Abs. 5 wird aufgehoben.

2.

Art. 39 wird wie folgt geändert:

a)

Abs. 4 wird aufgehoben.

b)

Abs. 5 wird Abs. 4.

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