Art. 5 HG 2023
Änderung der
Die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 9. April 2021 (GVBl. S. 150) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
- 2.
-
Art. 91 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
-
Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
-
In Nr. 3 wird das Wort „oder“ am Ende durch ein Komma ersetzt.
- bbb)
-
Nach Nr. 3 wird folgende Nr. 4 eingefügt:
- 4.
-
vom Staat Billigkeitsleistungen gewährt bekommen oder
.
- ccc)
-
Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5.
- bb)
-
In Satz 2 wird die Angabe „3“ durch die Angabe „4“ ersetzt.
- b)
-
Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
-
In Satz 1 wird das Wort „Absatz“ jeweils durch die Angabe „Abs.“ und die Angabe „Nr. 4“ wird durch die Angabe „Nr. 5“ ersetzt.
- bb)
-
Folgender Satz 3 wird angefügt:
„ 3Bei Billigkeitsleistungen erstreckt sich die Prüfung auf die zugrunde liegenden Voraussetzungen.“
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