Art. 5 HG 2023

Änderung der

Die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 9. April 2021 (GVBl. S. 150) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.

Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2.

Art. 91 wird wie folgt geändert:

a)

Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa)

Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)

In Nr. 3 wird das Wort „oder“ am Ende durch ein Komma ersetzt.

bbb)

Nach Nr. 3 wird folgende Nr. 4 eingefügt:

4.

vom Staat Billigkeitsleistungen gewährt bekommen oder

.

ccc)

Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5.

bb)

In Satz 2 wird die Angabe „3“ durch die Angabe „4“ ersetzt.

b)

Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa)

In Satz 1 wird das Wort „Absatz“ jeweils durch die Angabe „Abs.“ und die Angabe „Nr. 4“ wird durch die Angabe „Nr. 5“ ersetzt.

bb)

Folgender Satz 3 wird angefügt:

„ 3Bei Billigkeitsleistungen erstreckt sich die Prüfung auf die zugrunde liegenden Voraussetzungen.“

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.