Art. 103 HKaG
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. August 19571) in Kraft.
Fußnote(n):
- 1)
- Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 15. Juli 1957 (GVBl S. 162). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
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