Art. 105 HKaG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 19571) in Kraft.

Fußnote(n):

1)
Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 15. Juli 1957 (GVBl S. 162). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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