Art. 1 IMBYG

Staatsbetrieb „Immobilien Freistaat Bayern“

1Die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) ist ein kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb des Freistaates Bayern im Sinne des Art. 26 Abs. 1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) mit Sitz in München. 2Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Staatsministerium). 3Näheres wird durch eine Geschäftsordnung bestimmt, die das Staatsministerium erlässt.

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