Art. 21 KAG

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1974 in Kraft.1

(2) Art. 19a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Fußnote(n):

1
Diese Vorschrift betrifft die ursprüngliche Fassung vom 26. März 1974 (GVBl S. 109). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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