§ 13 KommHV-Doppik

Verfügungsmittel

1Im Ergebnishaushalt können in angemessener Höhe Verfügungsmittel veranschlagt werden. 2Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden. 3Sie sind nicht übertragbar und nicht deckungsfähig.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.