§ 2 KostErstV

Die jährliche Zuweisung beträgt

1. für den Regionalen Planungsverband München (Region 14)

122.800 €

2. für den Planungsverband Industrieregion Mittelfranken (Region 7)

71.600 €

3. für die regionalen Planungsverbände der übrigen Regionen, mit Ausnahme der Region 15, je

61.400 €

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