§ 18 KraSO
Aufgaben der Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz dient neben ihren sonstigen Aufgaben nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie den einschlägigen Schulordnungen dem Erfahrungsaustausch und der Fortbildung; sie berät über die Maßnahmen, die für die Erziehung und Unterrichtung der Schüler erforderlich sind, wobei medizinische und organisatorische Erfordernisse des Krankenhauses berücksichtigt werden müssen.
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