§ 22 KraSO

Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten

1Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte sind auf den gegenseitigen Erfahrungsaustausch angewiesen. 2Der Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten dienen insbesondere Elternsprechstunden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.