§ 2 KWB-NV

Anwendung der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten

Die Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Bayerische Nebentätigkeitsverordnung – BayNV) vom 14. Juni 1988 (GVBl S. 160, ber. S. 210, BayRS 2030-2-22-F) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

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