§ 4 KWB-NV

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.

(2) Abweichend von Abs. 1 tritt § 3 Abs. 1 für bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern ausgeübte Tätigkeiten mit Wirkung vom 1. August 2006 in Kraft.

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