Art. 10 LJKostG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1957 in Kraft.1)

Fußnote(n):

1)
Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 25. März 1958 (GVBl S. 40). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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