§ 1 LOAgrtechA
Ausbildungsstätte
(1) Die Ausbildung erfolgt in Lehrgangsform an der staatlichen Ausbildungsstätte für Agrartechnische Assistenten an der staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft am Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech.
(2) 1Die Ausbildung gliedert sich in die Fachrichtungen Lebensmittel-Pflanze-Umwelt sowie Biotechnologie. 2In der Fachrichtung Lebensmittel-Pflanze-Umwelt stehen die Schwerpunkte Lebensmittelanalytik sowie Pflanzen- und Umweltanalytik zur Wahl.
(3) Die Aufsicht übt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) aus.
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