Art. 1 LzPolBiG

Rechtsform, Aufsicht

(1) 1Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Landeszentrale) ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Staatsministerium). 2Sie kann unter eigenem Namen im Rechtsverkehr handeln, verklagen und verklagt werden.

(2) Die Landeszentrale untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Staatsministeriums.

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