§ 25 MeldDV
Datenübermittlung
Für Datenübermittlungen zwischen den Pass- und Personalausweisbehörden und der AKDB gelten die technischen Grundlagen nach § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 5 der Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung.
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