Art. 16 MfG

Rückbürgschaften

Selbsthilfeeinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Kreditgarantiegemeinschaften) können für eingegangene Bürgschaftsverpflichtungen zugunsten mittelständischer Unternehmen Rückbürgschaften erhalten.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.