Art. 16 MfG
Rückbürgschaften
Selbsthilfeeinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Kreditgarantiegemeinschaften) können für eingegangene Bürgschaftsverpflichtungen zugunsten mittelständischer Unternehmen Rückbürgschaften erhalten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.