§ 1 NNMLuWunV
Schutzgegenstand, Größe und Schutzgebietsgrenzen
1Das südlich der Stadt Wunsiedel im Landkreis Wunsiedel, Regierungsbezirk Oberfranken, gelegene Gebiet, welches das Felsenlabyrinth der Luisenburg, das Kleine Labyrinth und den Burgsteinfelsen mit den umgebenden Fels- und Waldlebensräumen beinhaltet und eine Fläche von insgesamt rund 86,99 ha umfasst, wird als „Nationales Naturmonument Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel“ unter Schutz gestellt. 2Die Grenzen des Nationalen Naturmonuments ergeben sich aus den Schutzgebietskarten im Maßstab (M) 1 : 25 000 (Anlage 1) sowie M 1 : 5 000 (Anlage 2), die Bestandteil dieser Verordnung sind. 3Es gilt die Innenkante der Abgrenzungslinie. 4Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5 000.
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