§ 19 PO-Z
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft.
(2) 1Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter (POZSozV) vom 27. April 1983 (GVBl S. 272, BayRS 800-21-87-A) außer Kraft. 2Dies gilt nicht für Ausbildungsverträge mit einem Ausbildungsbeginn vor dem 1. September 1997; insoweit gilt die bisherige Rechtslage fort.
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