§ 1 POEich

Geltungsbereich

Diese Prüfungsordnung gilt für Laufbahnprüfungen und Aufstiegsprüfungen, die von der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM) beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht gemäß dem Abkommen über einheitliche Ausbildung, Prüfung und Zusammenarbeit im Bereich des gesetzlichen Messwesens (Akademie-Abkommen) in der am 8. August 2018 geltenden Fassung, abgehalten werden.

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