§ 4 POFDH
Prüfungsteile, Prüfungsfächer
1Die Prüfung bezieht sich auf folgende Fächer:
- 1.
-
Familienpsychologie und -soziologie,
- 2.
-
Gesundheits- und Krankenpflege.
2Die Prüfung wird in dem Fach nach Satz 1 Nr. 1 schriftlich und in dem Fach nach Satz 1 Nr. 2 praktisch durchgeführt. 3Ein Bestandteil der Prüfung ist die Facharbeit.
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