§ 4 POFDH

Prüfungsteile, Prüfungsfächer

1Die Prüfung bezieht sich auf folgende Fächer:

1.

Familienpsychologie und -soziologie,

2.

Gesundheits- und Krankenpflege.

2Die Prüfung wird in dem Fach nach Satz 1 Nr. 1 schriftlich und in dem Fach nach Satz 1 Nr. 2 praktisch durchgeführt. 3Ein Bestandteil der Prüfung ist die Facharbeit.

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