§ 25 RSO
Vorrückungsfächer
(1) 1Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. 2Ausgenommen sind Textiles Gestalten, Kunst, Werken, Musik und Sport, sofern diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind.
(2) An den Abendrealschulen sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer Vorrückungsfächer.
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