Anlage 1 RSO

Stundentafel für die Realschule Wahlpflichtfächergruppe I

Unterrichtsfach

Jahrgangsstufe

Gesamtstunden

5

6

7

8

9

10

Religionslehre/Ethik10

2

2

2

2

2

2

12

Deutsch

5

5

4

4

4

4

26

Englisch

5

4

4

4

3

4

24

Geschichte

-

2

2

2

2

2

10

Geographie

2

2

2

2

2

-

10

Politik und Gesellschaft 2)

-

-

-

-

-

2

2

Wirtschaft und Recht

-

-

-

-

2

-

2

Mathematik

5

5

4

4

5

5

28

Physik

-

-

2

2

3

3

10

Chemie

-

-

-

2

2

2

6

Biologie3)

2

2

2

2

-

2

10

Informationstechnologie4)

(Schwerpunkt: TZ/CAD oder Informatik)

4)

4)

4)

4)

4)

4)

11

Sport9)

2+2

2+2

2+2

2+2

2+2

2+2

12 + 12

Musisch-ästhetische Bildung

Gestaltung

(Ku, We, TG)

3

2

15)

15)

15)

-

8

Musik

2

2

15)

15)

15)

-

7

Ernährung und Gesundheit

-

-

2

-

-

-

2

Gesamtstunden1)

1)

1)

1)

1)

1)

1)

180

1)[Amtl. Anm.:] Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Die Stundentafeln müssen im Umfang von mindestens 180 Gesamtstunden erfüllt werden. Abweichend von den Stundentafeln können bis zu zwei Wochenstunden der 180 Gesamtstunden für verpflichtenden Unterricht zur gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler der gesamten Klasse, z.B. durch zusätzlichen Unterricht in Pflicht- und Wahlpflichtfächern oder vertiefenden Unterricht zur Ausgestaltung des Schulprofils wie beispielsweise Forscher- oder Chorklassen oder Projekte/Schulleben, eingesetzt werden. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Wochenstunden in einzelnen Jahrgangsstufen hierdurch ersetzt werden, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Absprache mit der Lehrerkonferenz und dem Schulforum. Nicht ersetzt werden können Wochenstunden des Pflichtunterrichts der Fächer Religionslehre, Sport, Informationstechnologie und Musik sowie im Bereich Gestaltung; die jeweilige Anzahl der Gesamtwochenstunden ist in diesen Fächern und im Bereich Gestaltung verbindlich.

10[Amtl. Anm.:] Wenn das Fach Ethik eingerichtet wird, besteht die Möglichkeit, zusätzlich das Fach Islamischer Unterricht einzurichten. Näheres wird durch das Staatsministerium geregelt.

2)[Amtl. Anm.:] Mit Inhalten aus dem Fach Wirtschaft und Recht.

3)[Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 10 mit Inhalten der Erziehungskunde.

4)[Amtl. Anm.:] Informationstechnologie ist mindestens bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 zu unterrichten. Die Verteilung der Wochenstunden im Fach IT ist flexibel.

5)[Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Wochenstunden im Fach Musik und im Bereich Gestaltung ist flexibel.

9)[Amtl. Anm.:] Verpflichtend zwei Wochenstunden Basissportunterricht (BSU) und unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen bis zu zwei weitere Wochenstunden Sportunterricht, der als BSU oder Differenzierter Sportunterricht (DSU) angeboten werden kann.

Stundentafel für die Realschule Wahlpflichtfächergruppe II

Unterrichtsfach

Jahrgangsstufe

Gesamtstunden

5

6

7

8

9

10

Religionslehre/Ethik10

2

2

2

2

2

2

12

Deutsch

5

5

4

4

4

4

26

Englisch

5

4

4

4

3

4

24

Geschichte

-

2

2

2

2

2

10

Geographie

2

2

2

2

2

-

10

Politik und Gesellschaft 2)

-

-

-

-

-

2

2

Mathematik

5

5

3

3

3

4

23

Physik

-

-

-

2

2

2

6

Chemie

-

-

-

-

2

2

4

Biologie3)

2

2

2

2

-

2

10

Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen

-

-

3

3

3

3

12

Wirtschaft und Recht

-

-

-

2

2

-

4

Informationstechnologie4)

(Schwerpunkt: Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen)

4)

4)

4)

4)

4)

4)

8

Sport9)

2+2

2+2

2+2

2+2

2+2

2+2

12 + 12

Musisch-ästhetische Bildung

Gestaltung

(Ku, We, TG)

3

2

15)

15)

15)

-

8

Musik

2

2

15)

15)

15)

-

7

Ernährung und Gesundheit

-

-

2

-

-

-

2

Gesamtstunden1)

1)

1)

1)

1)

1)

1)

180

1)[Amtl. Anm.:] Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Die Stundentafeln müssen im Umfang von mindestens 180 Gesamtstunden erfüllt werden. Abweichend von den Stundentafeln können bis zu zwei Wochenstunden der 180 Gesamtstunden für verpflichtenden Unterricht zur gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler der gesamten Klasse, z.B. durch zusätzlichen Unterricht in Pflicht- und Wahlpflichtfächern oder vertiefenden Unterricht zur Ausgestaltung des Schulprofils wie beispielsweise Forscher- oder Chorklassen oder Projekte/Schulleben, eingesetzt werden. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Wochenstunden in einzelnen Jahrgangsstufen hierdurch ersetzt werden, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Absprache mit der Lehrerkonferenz und dem Schulforum. Nicht ersetzt werden können Wochenstunden des Pflichtunterrichts der Fächer Religionslehre, Sport, Informationstechnologie und Musik sowie im Bereich Gestaltung; die jeweilige Anzahl der Gesamtwochenstunden ist in diesen Fächern und im Bereich Gestaltung verbindlich.

10[Amtl. Anm.:] Wenn das Fach Ethik eingerichtet wird, besteht die Möglichkeit, zusätzlich das Fach Islamischer Unterricht einzurichten. Näheres wird durch das Staatsministerium geregelt.

2)[Amtl. Anm.:] Mit Inhalten aus dem Fach Wirtschaft und Recht.

3)[Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 10 mit Inhalten der Erziehungskunde.

4)[Amtl. Anm.:] Informationstechnologie ist mindestens bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 zu unterrichten. Die Verteilung der Wochenstunden im Fach IT ist flexibel.

5)[Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Wochenstunden im Fach Musik und im Bereich Gestaltung ist flexibel.

9)[Amtl. Anm.:] Verpflichtend zwei Wochenstunden Basissportunterricht (BSU) und unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen bis zu zwei weitere Wochenstunden Sportunterricht, der als BSU oder Differenzierter Sportunterricht (DSU) angeboten werden kann.

Stundentafel für die Realschule Wahlpflichtfächergruppe IIIa

Unterrichtsfach

Jahrgangsstufe

Gesamtstunden

5

6

7

8

9

10

Religionslehre/Ethik10

2

2

2

2

2

2

12

Deutsch

5

5

4

4

4

4

26

Englisch

5

4

4

4

3

4

24

Zweite Fremdsprache (Französisch)

-

-

4

3

4

4

15

Geschichte

-

2

2

2

2

2

10

Geographie

2

2

2

2

2

-

10

Politik und Gesellschaft 2)

-

-

-

-

-

2

2

Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen

-

-

2

2

-

-

4

Wirtschaft und Recht

-

-

-

-

2

-

2

Mathematik

5

5

3

3

3

4

23

Physik

-

-

-

2

2

2

6

Chemie

-

-

-

-

2

2

4

Biologie3)

2

2

2

2

-

2

10

Informationstechnologie4)

(Schwerpunkt: Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen)

4)

4)

4)

4)

4)

4)

7

Sport9)

2+2

2+2

2+2

2+2

2+2

2+2

12 + 12

Musisch-ästhetische Bildung

Gestaltung

(Ku, We, TG)

3

2

1

-

-

-

6

Musik

2

2

15)

15)

15)

-

7

Gesamtstunden1)

1)

1)

1)

1)

1)

1)

180

1)[Amtl. Anm.:] Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Die Stundentafeln müssen im Umfang von mindestens 180 Gesamtstunden erfüllt werden. Abweichend von den Stundentafeln können bis zu zwei Wochenstunden der 180 Gesamtstunden für verpflichtenden Unterricht zur gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler der gesamten Klasse, z.B. durch zusätzlichen Unterricht in Pflicht- und Wahlpflichtfächern oder vertiefenden Unterricht zur Ausgestaltung des Schulprofils wie beispielsweise Forscher- oder Chorklassen oder Projekte/Schulleben, eingesetzt werden. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Wochenstunden in einzelnen Jahrgangsstufen hierdurch ersetzt werden, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Absprache mit der Lehrerkonferenz und dem Schulforum. Nicht ersetzt werden können Wochenstunden des Pflichtunterrichts der Fächer Religionslehre, Sport, Informationstechnologie und Musik sowie im Bereich Gestaltung; die jeweilige Anzahl der Gesamtwochenstunden ist in diesen Fächern und im Bereich Gestaltung verbindlich.

10[Amtl. Anm.:] Wenn das Fach Ethik eingerichtet wird, besteht die Möglichkeit, zusätzlich das Fach Islamischer Unterricht einzurichten. Näheres wird durch das Staatsministerium geregelt.

2)[Amtl. Anm.:] Mit Inhalten aus dem Fach Wirtschaft und Recht.

3)[Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 10 mit Inhalten der Erziehungskunde.

4)[Amtl. Anm.:] Informationstechnologie ist mindestens bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 zu unterrichten. Die Verteilung der Wochenstunden im Fach IT ist flexibel.

5)[Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Wochenstunden im Fach Musik und im Bereich Gestaltung ist flexibel.

9)[Amtl. Anm.:] Verpflichtend zwei Wochenstunden Basissportunterricht (BSU) und unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen bis zu zwei weitere Wochenstunden Sportunterricht, der als BSU oder Differenzierter Sportunterricht (DSU) angeboten werden kann.

Stundentafel für die Realschule Wahlpflichtfächergruppe IIIb6)Die Wahlpflichtfächergruppe IIIb kann an einer Realschule grundsätzlich nur gebildet werden, wenn auch die Wahlpflichtfächergruppe IIIa zustande kommt.

Unterrichtsfach

Jahrgangsstufe

Gesamtstunden

5

6

7

8

9

10

Religionslehre/Ethik10

2

2

2

2

2

2

12

Deutsch

5

5

4

4

4

4

26

Englisch

5

4

4

4

3

4

24

Geschichte

-

2

2

2

2

2

10

Geographie

2

2

2

2

2

-

10

Politik und Gesellschaft 2)

-

-

-

-

-

2

2

Wirtschaft und Recht

-

-

-

-

2

-

2

Mathematik

5

5

3

3

3

4

23

Physik

-

-

-

2

2

2

6

Chemie

-

-

-

-

2

2

4

Biologie3)

2

2

2

2

-

2

10

Wahlpflichtfach7)

-

-

3

3

3

3

12

Informationstechnologie4)

(Schwerpunkt: TZ/CAD oder Informatik oder Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen)

4)

4)

4)

4)

4)

4)

9

Sport9)

2+2

2+2

2+2

2+2

2+2

2+2

12 + 12

Musisch-ästhetische Bildung

Gestaltung8)

(Ku, We, TG)

3

2

15)

15)

15)

-

8

Musik

2

2

15)

15)

15)

15)

8

Ernährung und Gesundheit

-

-

2

-

-

-

2

Gesamtstunden1)

1)

1)

1)

1)

1)

1)

180

1)[Amtl. Anm.:] Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Die Stundentafeln müssen im Umfang von mindestens 180 Gesamtstunden erfüllt werden. Abweichend von den Stundentafeln können bis zu zwei Wochenstunden der 180 Gesamtstunden für verpflichtenden Unterricht zur gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler der gesamten Klasse, z.B. durch zusätzlichen Unterricht in Pflicht- und Wahlpflichtfächern oder vertiefenden Unterricht zur Ausgestaltung des Schulprofils wie beispielsweise Forscher- oder Chorklassen oder Projekte/Schulleben, eingesetzt werden. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Wochenstunden in einzelnen Jahrgangsstufen hierdurch ersetzt werden, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Absprache mit der Lehrerkonferenz und dem Schulforum. Nicht ersetzt werden können Wochenstunden des Pflichtunterrichts der Fächer Religionslehre, Sport, Informationstechnologie und Musik sowie im Bereich Gestaltung; die jeweilige Anzahl der Gesamtwochenstunden ist in diesen Fächern und im Bereich Gestaltung verbindlich.

10[Amtl. Anm.:] Wenn das Fach Ethik eingerichtet wird, besteht die Möglichkeit, zusätzlich das Fach Islamischer Unterricht einzurichten. Näheres wird durch das Staatsministerium geregelt.

2)[Amtl. Anm.:] Mit Inhalten aus dem Fach Wirtschaft und Recht.

3)[Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 10 mit Inhalten der Erziehungskunde.

4)[Amtl. Anm.:] Informationstechnologie ist mindestens bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 zu unterrichten. Die Verteilung der Wochenstunden im Fach IT ist flexibel.

5)[Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Wochenstunden im Fach Musik und im Bereich Gestaltung ist flexibel.

7)[Amtl. Anm.:] – Als Wahlpflichtfach kann von der Schule eines der folgenden Fächer angeboten werden: Kunst oder Werken oder Ernährung und Gesundheit oder Sozialwesen. – Bei der Wahl von Ernährung und Gesundheit als Wahlpflichtfach sind in Jahrgangsstufe 7 die 2 Wochenstunden Ernährung und Gesundheit für den Bereich musisch-ästhetische Bildung (Gestaltung bzw. Musik) zu verwenden.

8)[Amtl. Anm.:] Das im Bereich Gestaltung gewählte Fach (Ku bzw. We) darf ab Jahrgangsstufe 7 nicht dem gewählten Wahlpflichtfach entsprechen.

9)[Amtl. Anm.:] Verpflichtend zwei Wochenstunden Basissportunterricht (BSU) und unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen bis zu zwei weitere Wochenstunden Sportunterricht, der als BSU oder Differenzierter Sportunterricht (DSU) angeboten werden kann.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.