Anlage 1 SchulbauV

Grundschulen

Bei einer Grundschule sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:

1.

Klassenraum je Klasse

2.

Mehrzweckraum

3.

Lehrmittelraum

4.

Werkraum mit Nebenraum

5.

Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte

6.

Räume für die Verwaltung und für den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager)

Zusätzlich ab 8 Klassen:

7.

zwei Gruppenräume

Zusätzlich ab 12 Klassen:

8.

Musiksaal

9.

Übungsraum für Textilarbeit mit Nebenraum

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.