Anlage 1 SchulbauV
Grundschulen
Bei einer Grundschule sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:
- 1.
-
Klassenraum je Klasse
- 2.
-
Mehrzweckraum
- 3.
-
Lehrmittelraum
- 4.
-
Werkraum mit Nebenraum
- 5.
-
Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte
- 6.
-
Räume für die Verwaltung und für den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager)
Zusätzlich ab 8 Klassen:
- 7.
-
zwei Gruppenräume
Zusätzlich ab 12 Klassen:
- 8.
-
Musiksaal
- 9.
-
Übungsraum für Textilarbeit mit Nebenraum
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.