§ 11 SpkO
Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung
Für die Organe der Sparkasse gelten die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, wie sie sich aus dem Sparkassengesetz sowie den nachfolgenden Vorschriften ergeben.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.