§ 11 StKO
Sprachbildende Vorsemester
Das sprachbildende Vorsemester (DSH-Kurs) am Studienkolleg FH (Anlage 2) endet mit der „Deutschen Sprachprüfung für das Studium an deutschen Hochschulen (DSH)“ auf der Grundlage der vom Staatsministerium erlassenen und bei der Hochschulrektorenkonferenz registrierten Prüfungsordnung.
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