§ 12 StRGVV

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

1.

Arbeit

a)

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

b)

Arbeitsmarkt, Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende

c)

Rechtlicher und sozialer Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitsmedizin, Heimarbeit, einschließlich gewerbeaufsichtlicher Vollzug

d)

Ladenschluss

e)

Arbeitsgerichtsbarkeit einschließlich Verfahrens- und Gerichtskostenrecht

2.

Soziales

a)

Sozialrecht

b)

Sozialversicherungen, Sozialversicherungsträger und Versicherungsbehörden einschließlich Aufsicht, soweit nicht § 13 Satz 1 Nr. 7 bis 9

c)

Sozialhilferecht, Wohnungslosenhilfe

d)

Blindengeld, soziale Entschädigung

e)

Kinder- und Jugendhilfe einschließlich Kindertageseinrichtungen

f)

Kriegsgefangene, Heimkehrer, Lastenausgleich

g)

Ehrenamt und Freiwilligendienste, soweit nicht § 3 Nr. 3 oder § 13 Satz 1 Nr. 11

h)

Wohlfahrtspflege, Sozialwirtschaft

i)

Förderung der Insolvenzberatung

k)

Sozialgerichtsbarkeit einschließlich Verfahrens- und Gerichtskostenrecht

3.

Familien- und Seniorenpolitik, Schutz des ungeborenen Lebens, Generationenzusammenhalt und -politik

4.

Frauenpolitik, Gleichstellung von Frauen und Männern

5.

Vertriebene, Spätaussiedler

6.

Teilhabe, Selbsthilfe und Förderung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Schwerbehindertenrecht, Behindertenbreitensport

7.

Psychiatrischer Maßregelvollzug einschließlich forensisch-psychiatrische Ambulanzen zur Nachsorge

8.

Unterbringungswesen

9.

Gräbergesetz.

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