§ 4 StuSembSV

§ 3 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung eines Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in München in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1967 (GVBl S. 449, BayRS 2038-3-4-8-6-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 1990 (GVBl S. 346), wird wie folgt geändert:

1.

Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

2.

Es wird folgender Satz 2 angefügt:

„Die Fachaufsicht über die Abteilung IV übt das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen aus.“

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