Art. 3 SVwKollegG

Eine Satzung, die vom Verwaltungsrat mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration erlassen wird, regelt Verfassung, Verwaltung, Kurstätigkeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bayerischen Selbstverwaltungskollegs im einzelnen.

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