Art. 3 SVwKollegG
Eine Satzung, die vom Verwaltungsrat mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration erlassen wird, regelt Verfassung, Verwaltung, Kurstätigkeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bayerischen Selbstverwaltungskollegs im einzelnen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.