§ 18 VFprF

Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)

(1) Im Prüfungsteil „Der Golfplatz als Sport- und Spielfläche und als landschaftsgestaltendes Element“ kann geprüft werden:

1.1

Prüfungsfach „Anforderungen an einen Golfplatz“

Bodenaufbau, –eigenschaften und –verbesserungsmaßnahmen

standort- und nutzungsgerechte Bepflanzung

Wege- und Gewässerbau

1.2

Prüfungsfach „Ökologische und rechtliche Grundlagen“

ökologische Zusammenhänge

Baurecht (Auflagen, landschaftspflegerische Begleitpläne)

Umweltrecht (Naturschutz-, Abfall- und Wasserrecht)

Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht.

(2) Im Prüfungsteil „Golfplatzpflege“ kann geprüft werden:

2.1

Prüfungsfach „Pflegemaßnahmen“ nutzungs- und umweltgerechte

Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltspflege sowie Regenerationsmaßnahmen

Stauden- und Gehölzpflege

Pflanzenernährung

Pflanzenschutzmaßnahmen

2.2

Prüfungsfach „Einsatz und Wartung von Geräten und Maschinen“

Antriebsmaschinen

Mäh- und Pflegegeräte

Beregnungsanlagen

Pflege- und Instandhaltung von Maschinen und Geräten

Arbeits- und Unfallschutz

Verkehrssicherheit und Versicherungsangelegenheiten.

(3) Im Prüfungsteil „Platzmanagement“ kann geprüft werden:

3.1

Prüfungsfach „Golfplatz und Spielbetrieb“

grundlegende Golf- und Platzregeln

Koordination von Pflege- und Spielbetrieb

Wettkampfvorbereitung

Maßnahmen zum Ausbau eines Golfplatzes

3.2

Prüfungsfach „Arbeitsorganisation und Betriebsführung“

Grundfragen der Betriebsorganisation

Mitarbeiterführung

Kostenrechnung (Betriebsabrechnung und Kalkulation)

Arbeits- und Sozialrecht.

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