§ 18 VFprF
Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)
(1) Im Prüfungsteil „Der Golfplatz als Sport- und Spielfläche und als landschaftsgestaltendes Element“ kann geprüft werden:
- 1.1
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Prüfungsfach „Anforderungen an einen Golfplatz“
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Bodenaufbau, –eigenschaften und –verbesserungsmaßnahmen
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standort- und nutzungsgerechte Bepflanzung
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Wege- und Gewässerbau
- 1.2
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Prüfungsfach „Ökologische und rechtliche Grundlagen“
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ökologische Zusammenhänge
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Baurecht (Auflagen, landschaftspflegerische Begleitpläne)
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Umweltrecht (Naturschutz-, Abfall- und Wasserrecht)
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Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht.
(2) Im Prüfungsteil „Golfplatzpflege“ kann geprüft werden:
- 2.1
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Prüfungsfach „Pflegemaßnahmen“ nutzungs- und umweltgerechte
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Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltspflege sowie Regenerationsmaßnahmen
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Stauden- und Gehölzpflege
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Pflanzenernährung
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Pflanzenschutzmaßnahmen
- 2.2
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Prüfungsfach „Einsatz und Wartung von Geräten und Maschinen“
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Antriebsmaschinen
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Mäh- und Pflegegeräte
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Beregnungsanlagen
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Pflege- und Instandhaltung von Maschinen und Geräten
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Arbeits- und Unfallschutz
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Verkehrssicherheit und Versicherungsangelegenheiten.
(3) Im Prüfungsteil „Platzmanagement“ kann geprüft werden:
- 3.1
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Prüfungsfach „Golfplatz und Spielbetrieb“
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grundlegende Golf- und Platzregeln
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Koordination von Pflege- und Spielbetrieb
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Wettkampfvorbereitung
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Maßnahmen zum Ausbau eines Golfplatzes
- 3.2
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Prüfungsfach „Arbeitsorganisation und Betriebsführung“
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Grundfragen der Betriebsorganisation
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Mitarbeiterführung
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Kostenrechnung (Betriebsabrechnung und Kalkulation)
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Arbeits- und Sozialrecht.
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