§ 20 VFprF

Zulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

1.

die Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt Golfplatzpflege – Greenkeeper – oder zum Fachagrarwirt Sportplatzpflege bestanden hat und

2.

drei Jahre als Greenkeeper oder in der Sportplatzpflege tätig gewesen ist.

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