§ 20 VFprF
Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- 1.
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die Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt Golfplatzpflege – Greenkeeper – oder zum Fachagrarwirt Sportplatzpflege bestanden hat und
- 2.
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drei Jahre als Greenkeeper oder in der Sportplatzpflege tätig gewesen ist.
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