§ 30 VFprF

Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)

(1) Im Prüfungsteil „Leistungen in der Betriebshilfe“ kann geprüft werden:

1.1

Prüfungsfach „Betriebliche Bestandsaufnahme“

Analyse der betrieblichen Situation

Kenntnisse von Familienstrukturen

Planung der täglichen Arbeit

Kontrolle der verfügbaren Mittel

1.2

Prüfungsfach „Landwirtschaftliches Fachrecht“

Umweltrecht

Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht

Recht des Gesundheitsschutzes, Tierseuchenrecht

Tierschutzrecht

1.3

Prüfungsfach „Landwirtschaftliches Berichts- und Dokumentationswesen“

Buchführung

Förderanträge

Qualitätssicherungssysteme.

(2) Im Prüfungsteil „Berufsbildung und Organisation der Betriebshilfe“ kann geprüft werden:

2.1

Prüfungsfach „Träger der Betriebs- und Haushaltshilfe“

Organisationen und Interessenvertretungen der Betriebs- und Haushaltshilfe in Bayern

Tätigkeitsfelder der Organisationen, Schwerpunkte

Abgrenzung von anderen Dienstleistern im sozialen Bereich

2.2

Prüfungsfach „Einsatzkräfte in der sozialen Betriebs- und Haushaltshilfe“

Haupt- und nebenberufliche Kräfte

Anstellungsvoraussetzungen, persönliche und fachliche Eignung, Weiterbildung

Berufsständische Vertretungen.

(3) Im Prüfungsteil „Kommunikation und Konfliktlösung“ kann geprüft werden:

3.1

Prüfungsfach „Grundzüge der Kommunikation“

Gesprächsformen, je nach Ziel, Situation, Teilnehmerkreis

Techniken und Methoden der Gesprächsführung

Unterstützungs- und Motivationsmöglichkeiten

3.2

Prüfungsfach „Verhalten bei Lebenskrisen“

Wechselnde Familiensituationen, Generationenkonflikt

Chronische Krankheit

Behinderungen

Sterben, Tod, Trauer

3.3

Prüfungsfach „Bewältigung berufsbedingter Belastungen“

Arbeitsanfall, Arbeitsorganisation

Einflüsse des sozialen Umfelds

Alternative Betriebsorganisationen.

(4) Im Prüfungsteil „Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen“ kann geprüft werden:

4.1

Prüfungsfach „Rechtsgeschäfte im Auftrag Dritter“

Wareneinkauf und –verkauf

Beschaffung von Dienstleistungen

Risikoabsicherung und Haftungsfragen

4.2

Prüfungsfach „Sozialversicherungsrecht“

Zielsetzung

Leistungsansprüche und –voraussetzungen

Leistungsgewährung

4.3

Prüfungsfach „Arbeitsrecht und Arbeitsschutz“

Arbeitszeitordnung

Arbeitssicherheit

Datenschutz.

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