Anlage WNGebO

Nutzungsgebührenverzeichnis

Tarif-Nr.

Benutzungsart

Nutzungsgebühr

1

Flußkraftwerke mit einer mitlleren Leistung, gemessen an der Turbinenwelle,

über 1 100 bis 1 500 kW

3,5 €

Jahresgebühr

über 1 500 bis 1 900 kW

5,5 €

je kW mittlere

über 1 900 kW

7 €

Leistung

2

Ausleitungskraftwerke

Die Jahresgebühren nach Tarif-Nr. 1 zuzüglich 30 v.H. (Ausleitungszuschlag)

3

Pumpspeicherkraftwerke

3.1

Pumpspeicherung in Speicherbecken

25 v.H. der Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1

3.2

Pumpspeicherung in Kraftwerkstreppen

Die Jahresgebühren nach Tarif-Nr. 1 (Flußkraftwerke) oder Nr. 2 (Ausleitungskraftwerke) zuzüglich 25 v.H. der Gebühren nach Tarif-Nr. 1 (Pumpspeicherzuschlag)

4

Kraftwerksneubauten

Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 3 ermäßigen sich für die ersten zehn Betriebsjahre um die Hälfte (Anlaufzeit)

5

Kraftwerke an Gewässern, deren Ausbaustrecke (Flußstrecke, die den Kraftanlagen zugeordnet ist) nur zum Teil im Eigentum des Freistaates Bayern steht

Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 4 entsprechend dem Eigentumsanteil des Freistaates Bayern an der Ausbaustrecke

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