Anlage WNGebO
Nutzungsgebührenverzeichnis
Tarif-Nr. |
Benutzungsart |
Nutzungsgebühr |
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1 |
Flußkraftwerke mit einer mitlleren Leistung, gemessen an der Turbinenwelle, |
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über 1 100 bis 1 500 kW |
3,5 € |
Jahresgebühr |
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über 1 500 bis 1 900 kW |
5,5 € |
je kW mittlere |
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über 1 900 kW |
7 € |
Leistung |
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2 |
Ausleitungskraftwerke |
Die Jahresgebühren nach Tarif-Nr. 1 zuzüglich 30 v.H. (Ausleitungszuschlag) |
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3 |
Pumpspeicherkraftwerke |
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3.1 |
Pumpspeicherung in Speicherbecken |
25 v.H. der Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1 |
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3.2 |
Pumpspeicherung in Kraftwerkstreppen |
Die Jahresgebühren nach Tarif-Nr. 1 (Flußkraftwerke) oder Nr. 2 (Ausleitungskraftwerke) zuzüglich 25 v.H. der Gebühren nach Tarif-Nr. 1 (Pumpspeicherzuschlag) |
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4 |
Kraftwerksneubauten |
Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 3 ermäßigen sich für die ersten zehn Betriebsjahre um die Hälfte (Anlaufzeit) |
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5 |
Kraftwerke an Gewässern, deren Ausbaustrecke (Flußstrecke, die den Kraftanlagen zugeordnet ist) nur zum Teil im Eigentum des Freistaates Bayern steht |
Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 4 entsprechend dem Eigentumsanteil des Freistaates Bayern an der Ausbaustrecke |
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