§ 5 WPBV
Erläuterung
In der Erläuterung sind, soweit einschlägig, anzugeben oder zu begründen:
- 1.
-
Vorhabensträger,
- 2.
-
Zweck des Vorhabens,
- 3.
-
bestehende Verhältnisse,
- a)
-
hydrologische Daten (Einzugsgebiet, Hauptwerte der Wasserstände und Abflüsse, Wasserbeschaffenheit),
- b)
-
Ausgangswerte für die Bemessung und den hydraulischen Nachweis,
- c)
-
hydrogeologische, bodenkundliche und morphologische Grundlagen mit Angabe der Informationsquelle,
- d)
-
Angaben zur Beurteilung der Qualitätskomponenten nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/31/EG vom 23. April 2009 (ABl L 140 S. 114), am Ort des Vorhabens,
- e)
-
Angaben des Zustands der berührten Wasserkörper,
- f)
-
Gewässerbenutzungen,
- 4.
-
Lage des Vorhabens,
- 5.
-
Art und Umfang des Vorhabens,
- a)
-
gewählte Lösung, Alternativen,
- b)
-
konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen,
- c)
-
Art und Leistung der Betriebseinrichtungen,
- d)
-
beabsichtigte Betriebsweisen (eingesetzte Stoffe, Abwasser- und Schlammbeseitigung, integrierte Vermeidungsmaßnahmen),
- e)
-
Mess- und Kontrollverfahren,
- f)
-
Höhenlage und Festpunkte,
- g)
-
Sicherheitseinrichtungen,
- 6.
-
Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere auf
- a)
-
die Hauptwerte der beeinflussten Gewässer,
- b)
-
das Abflussgeschehen,
- c)
-
die Gewässereigenschaften und den ökologischen und chemischen Zustand des Oberflächenwasserkörpers,
- d)
-
das Gewässerbett und die Uferstreifen,
- e)
-
die Eigenschaften des Grundwassers, den Grundwasserleiter und den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers,
- f)
-
bestehende Gewässerbenutzungen,
- g)
-
Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete,
- h)
-
Gewässerökologie, Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft und Fischerei,
- i)
-
Wohnungs- und Siedlungswesen,
- j)
-
öffentliche Sicherheit und Verkehr,
- k)
-
Ober-, Unter-, An- oder Hinterlieger,
- l)
-
bestehende Rechte Dritter, alte Rechte oder Befugnisse,
- m)
-
die Umsetzung der Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),
- 7.
-
Rechtsverhältnisse,
- a)
-
Unterhaltungspflicht in den vom Vorhaben berührten Gewässerstrecken,
- b)
-
Unterhaltungspflicht an den durch das Vorhaben betroffenen und den zu errichtenden baulichen Anlagen,
- c)
-
sonstige anhängige öffentlich-rechtliche Verfahren sowie Ergebnisse von Raumordnungsverfahren oder sonstiger landesplanerischer Abstimmungen,
- d)
-
Beweissicherungsmaßnahmen,
- e)
-
privatrechtliche Verhältnisse der durch das Vorhaben berührten Grundstücke und Rechte.
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