§ 5 WPBV
Erläuterung
In der Erläuterung sind, soweit einschlägig, anzugeben oder zu begründen:
- 1.
- Vorhabensträger,
- 2.
- Zweck des Vorhabens,
- 3.
- bestehende Verhältnisse,
- a)
- hydrologische Daten (Einzugsgebiet, Hauptwerte der Wasserstände und Abflüsse, Wasserbeschaffenheit),
- b)
- Ausgangswerte für die Bemessung und den hydraulischen Nachweis,
- c)
- hydrogeologische, bodenkundliche und morphologische Grundlagen mit Angabe der Informationsquelle,
- d)
- Angaben zur Beurteilung der Qualitätskomponenten nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/31/EG vom 23. April 2009 (ABl L 140 S. 114), am Ort des Vorhabens,
- e)
- Angaben des Zustands der berührten Wasserkörper,
- f)
- Gewässerbenutzungen,
- 4.
- Lage des Vorhabens,
- 5.
- Art und Umfang des Vorhabens,
- a)
- gewählte Lösung, Alternativen,
- b)
- konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen,
- c)
- Art und Leistung der Betriebseinrichtungen,
- d)
- beabsichtigte Betriebsweisen (eingesetzte Stoffe, Abwasser- und Schlammbeseitigung, integrierte Vermeidungsmaßnahmen),
- e)
- Mess- und Kontrollverfahren,
- f)
- Höhenlage und Festpunkte,
- g)
- Sicherheitseinrichtungen,
- 6.
- Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere auf
- a)
- die Hauptwerte der beeinflussten Gewässer,
- b)
- das Abflussgeschehen,
- c)
- die Gewässereigenschaften und den ökologischen und chemischen Zustand des Oberflächenwasserkörpers,
- d)
- das Gewässerbett und die Uferstreifen,
- e)
- die Eigenschaften des Grundwassers, den Grundwasserleiter und den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers,
- f)
- bestehende Gewässerbenutzungen,
- g)
- Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete,
- h)
- Gewässerökologie, Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft und Fischerei,
- i)
- Wohnungs- und Siedlungswesen,
- j)
- öffentliche Sicherheit und Verkehr,
- k)
- Ober-, Unter-, An- oder Hinterlieger,
- l)
- bestehende Rechte Dritter, alte Rechte oder Befugnisse,
- m)
- die Umsetzung der Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),
- 7.
- Rechtsverhältnisse,
- a)
- Unterhaltungspflicht in den vom Vorhaben berührten Gewässerstrecken,
- b)
- Unterhaltungspflicht an den durch das Vorhaben betroffenen und den zu errichtenden baulichen Anlagen,
- c)
- sonstige anhängige öffentlich-rechtliche Verfahren sowie Ergebnisse von Raumordnungsverfahren oder sonstiger landesplanerischer Abstimmungen,
- d)
- Beweissicherungsmaßnahmen,
- e)
- privatrechtliche Verhältnisse der durch das Vorhaben berührten Grundstücke und Rechte.
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