§ 15 ZALS
Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung
(1) 1Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst Bereiche der Pädagogik, der Sonderpädagogik und der Psychologie, didaktische Grundlagen der Fächer, ausgewählte Schwerpunkte aus dem Schulrecht und der Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung. 2Eine Grundlage für diese Ausbildung bilden die in der Lehramtsprüfungsordnung I festgelegten Kompetenzen und Inhalte bezogen auf Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Sonderpädagogik. 3Im Mittelpunkt des Vorbereitungsdienstes steht deren reflektierte Umsetzung an der Förderschule sowie in den weiteren schulischen sonderpädagogischen Tätigkeitsfeldern.
(2) Kompetenzen für das inklusive Aufgabenfeld von Lehrkräften für Sonderpädagogik an allgemein bildenden Schulen sind zugrunde zu legen.
(3) In der Ausbildung sind auf der Grundlage der Lehrpläne und sonstiger amtlicher Vorgaben sowie einschlägiger Fachliteratur und fachspezifischer Materialien einschließlich der Bayerischen Bildungsleitlinien insbesondere folgende Kompetenzbereiche und Inhalte, die untereinander in Beziehung stehen, zu berücksichtigen:
- 1.
-
Kompetenzbereich Erziehen
- a)
-
Sicherung des Bildungsanspruchs der Schüler
- aa)
-
Werteerziehung
- bb)
-
Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- cc)
-
Förderung des selbstbestimmten Lernens
- dd)
-
geschlechtergerechte Erziehung
- ee)
-
interkulturelle Erziehung
- ff)
-
Anbahnung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensführung
- gg)
-
Aufbau von Medienkompetenz
- b)
-
Gestaltung sozialer Interaktion in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Situationen
- aa)
-
Lehrerpersönlichkeit
- bb)
-
soziales Handeln, Gruppenprozesse
- cc)
-
selbstverantwortetes Handeln
- dd)
-
Gesprächsstrategien
- ee)
-
Regeln und Rituale
- c)
-
präventives Handeln
- aa)
-
Analyse von Erziehungssituationen
- bb)
-
Risiken des Kindes- und Jugendalters
- cc)
-
Erziehung zu Toleranz
- dd)
-
Sucht- und Gewaltprävention
- ee)
-
Erziehungsmaßnahmen, Interventionen
- d)
-
Reagieren in Konflikt- und Krisensituationen
- aa)
-
Ursachen von Konflikten und Unterrichtsstörungen
- bb)
-
Verhalten in Konfliktsituationen
- cc)
-
Reflexion von Konfliktsituationen
- dd)
-
Strategien zur Konfliktprävention und –lösung
- ee)
-
Verhalten in Krisensituationen
- 2.
-
Kompetenzbereich Unterrichten unter Berücksichtigung der fach- und fachrichtungsspezifischen Inhalte
- a)
-
Planung von Unterricht
- aa)
-
pädagogische und psychologische Erkenntnisse, Erstellung eines Förderplans unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte
- bb)
-
fachwissenschaftliche und –didaktische Erkenntnisse, fachrichtungsspezifische Didaktik
- cc)
-
amtliche Vorgaben
- dd)
-
Ziele und Inhalte, Aufgabenstellungen, Unterrichts- und Sozialformen, fachrichtungsspezifische Methoden und Medien
- b)
-
Gestaltung von Lernumgebungen
- aa)
-
Kontext, Situiertheit und Lernausgangslage
- bb)
-
individualisierter Unterricht und individuelle Förderung auf der Grundlage der individuellen Förderplanung
- cc)
-
Formen des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
- dd)
-
Praxisbezug im Bereich der Mittelschulstufe
- ee)
-
Gestaltung von Übergängen von Schule und Beruf
- ff)
-
Anwendung, Transfer und Vernetzung
- c)
-
Förderung, Reflexion und Analyse von Lernprozessen
- aa)
-
Lern- und Leistungsvermögen, Stützfunktionen des Lernens
- bb)
-
Entwicklung von Methodenkompetenz
- cc)
-
Lern- und Arbeitsstrategien
- dd)
-
Selbststeuerung, Kooperation und Selbstreflexion
- ee)
-
konstruktives Rückmelden
- ff)
-
Beurteilung von Unterricht und Lernprozessen
- d)
-
Einblick in verschiedene Organisationsformen
- aa)
-
Ganztagsangebote
- bb)
-
Organisationsformen in der allgemein bildenden Schule und der Förderschule
- 3.
-
Kompetenzbereich Beraten
- a)
-
Diagnose individueller und kontextbezogener Lernvoraussetzungen
- aa)
-
Lernvoraussetzungen und Lernprozesse
- bb)
-
Förderdiagnostik und fachspezifische Lernstandsdiagnosen
- cc)
-
Schülerbeobachtungen
- b)
-
Aufgaben der Beratung in sonderpädagogischen schulischen Tätigkeitsfeldern
- aa)
-
lösungsorientierte Beratungsformen, Techniken der Gesprächsführung
- bb)
-
Beratung von Schülern
- cc)
-
Beratung von und mit Erziehungsberechtigten
- dd)
-
Schullaufbahnberatung, Empfehlung geeigneter und möglicher Förderorte sowie Berufswahlberatung
- ee)
-
Beratung von und mit Lehrkräften, kollegiale Fallberatung
- ff)
-
Beratung über Möglichkeiten der Nachteilsausgleiche
- gg)
-
Beratung von und mit außerschulischen Partnern
- hh)
- 4.
-
Kompetenzbereich Beurteilen
- a)
-
Erhebung, Bewertung und individuelle Beurteilung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen von Schülern
- aa)
-
Methoden der sonderpädagogischen Förderdiagnostik
- bb)
-
Formen der Leistungserhebung, –bewertung und –beurteilung sowie der Dokumentation von Kompetenzen
- cc)
-
Transparenz und Kommunikation von Kompetenzerwartungen und Kompetenzentwicklungen, Leistungserhebungen, –bewertungen und –beurteilungen
- b)
-
Reflexion und Analyse der eigenen Bewertungs- und Beurteilungspraxis
- aa)
-
Interpretation der individuellen Lernfortschritte und Aufzeigen persönlichkeitsgerechter Lernwege
- bb)
-
Reflexion des förderdiagnostischen Prozesses
- 5.
-
Kompetenzbereich Innovieren
- a)
-
Weiterbildung
- aa)
-
Reflexion eigener Kompetenzen und beruflicher Erfahrungen
- bb)
-
Fort- und Weiterbildung als ständige Lernaufgabe
- b)
-
Mitwirkung an der Entwicklung und Evaluation schulischer Arbeit
- aa)
-
Einbringen von Ergebnissen und Erfahrungen aus der Seminararbeit
- bb)
-
Mitgestaltung der Schulkultur
- cc)
-
Selbst- und Fremdevaluation der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit
- dd)
-
Beteiligung am Schulentwicklungsprozess
- ee)
-
Vorbereitung auf die Rolle als Lehrkraft für Sonderpädagogik bei der Umsetzung der inklusiven Schule als Ziel der Schulentwicklung aller Schulen
- 6.
-
Kompetenzbereich Kooperieren
- a)
-
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern
- b)
-
Vereinbarung und Evaluation von Maßnahmen in der Kooperation
- aa)
-
gemeinsames Erziehungs-, Förder- und Unterrichtskonzept
- bb)
-
lebensbedeutsame Vorhaben und Initiativen
- cc)
-
Gestaltung von Übergängen
- dd)
-
Berufsorientierung
- 7.
-
Kompetenzbereich Organisieren
- a)
-
Optimierung des Selbstmanagements auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Lehrergesundheit
- aa)
-
Qualität und Effizienz
- bb)
-
Umgang mit beruflichen Anforderungen
- cc)
-
Bewältigung von Belastungssituationen
- b)
-
Organisation, Gestaltung und Verwaltung des Arbeitsfelds
- aa)
-
rechtliche Vorgaben
- bb)
-
amtliches Schriftwesen
- cc)
-
Organisation von Förderschulen
- 8.
-
Kompetenzbereich inklusive Pädagogik
- a)
-
Grundverständnis für Inklusion als Aufgabe aller Schulen
- b)
-
Organisation inklusiver Schulen
- aa)
-
Rolle der Lehrkraft für Sonderpädagogik und Rahmenbedingungen ihres Einsatzes
- bb)
-
Konzepte der inklusiven Schule im Verbund mit kooperativen Lernformen
- c)
-
Grundlagen der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedürfnissen an allen Schulen aller Schularten
- aa)
-
Förderdiagnostik und förderplanorientierte Gestaltung von Erziehung und Unterricht in heterogenen Lerngruppen
- bb)
-
Formen individueller Förderung
- d)
-
Erziehung und Unterricht in kooperativen Lernformen und in der inklusiven Schule
- aa)
-
Methodenkompetenz für gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
- bb)
-
Lernzieldifferenz und individualisierender Unterricht
- cc)
-
Entwickeln von gegenseitiger Anerkennung, Achtung und Unterstützung
- e)
-
interdisziplinäre Teamkooperation
- aa)
-
gemeinsame Planung, Durchführung und Evaluation von Erziehung und Unterricht
- bb)
-
Team-Teaching
- cc)
-
Faktoren für gelingende Zusammenarbeit
- f)
-
inklusives Schulkonzept
- aa)
-
Gestaltungsmöglichkeiten von Erfahrungs- und Lebensräumen für Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kennen lernen
- bb)
-
Kenntnisse inklusiver Schulentwicklungsprozesse
- g)
-
externe Unterstützungssysteme
- 9.
-
Schulrecht und Schulkunde
- a)
-
rechtliche Grundsätze für Bildung und Erziehung
- b)
-
Gliederung des Bildungssystems, Bildungswege
- c)
-
rechtliche Ordnung des Schulbetriebs
- d)
-
rechtliche Ordnung von Unterricht und Erziehung
- e)
-
Rechte und Pflichten der Schüler
- f)
-
Rechte und Pflichten der Lehrkräfte
- g)
-
Kooperation von Schule und Erziehungsberechtigten
- h)
-
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
- i)
-
Schulaufsicht und Schulverwaltung
- j)
-
Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe unter Berücksichtigung von Schnittstellen der Schule, z.B. zu Arbeitsverwaltung oder Eingliederungshilfe
- 10.
-
Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung und ihre Bedeutung für die Schule
- a)
-
Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt
- b)
-
politische Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie des Freistaates Bayern und ihre Begründung
- c)
-
kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Ordnungsideen der Gegenwart
- d)
-
politischer Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland
- e)
-
ökonomische, ökologische und soziologische Grundprobleme der Gegenwart
- f)
-
besondere Unterrichtsinhalte im Rahmen der politischen Bildung.
(4) 1Alle Themen sind in enger Anlehnung an die Schulpraxis zu behandeln. 2Die Leiter der Studienseminare koordinieren die Themen im Einvernehmen mit der Regierung. 3Wünschen der Studienreferendare wird auf der Ebene des Seminars nach Möglichkeit Rechnung getragen.
(5) 1Für Studienreferendare, die ihr Studium durch ein Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft erweitert haben, beziehen sich die Inhalte der Ausbildung auch auf die Praxis der Beratung in der Schule, insbesondere auf Schullaufbahnberatung, auf Untersuchung und Beratung von Schülern auf der Grundlage von Tests beziehungsweise bei Psychologie von psychologischen Diagnoseverfahren, auf Unterstützung von Schule und Lehrer durch die Schulberatung und auf Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. 2Die unterschiedlichen Aufgaben der Beratungslehrkraft und des Schulpsychologen sind zu berücksichtigen.
(6) Für Studienreferendare, deren Erste Lehramtsprüfung sich auch auf die Didaktik der Evangelischen oder Katholischen Religionslehre erstreckt hat, finden in angemessenem Umfang Seminarveranstaltungen zur Didaktik der Evangelischen oder Katholischen Religionslehre statt.
(7) Die Bestimmungen dieser Ausbildungsordnung gelten auch für zulässige Erweiterungen (§ 101 LPO I).
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