§ 15 ZALS

Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung

(1) 1Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst Bereiche der Pädagogik, der Sonderpädagogik und der Psychologie, didaktische Grundlagen der Fächer, ausgewählte Schwerpunkte aus dem Schulrecht und der Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung. 2Eine Grundlage für diese Ausbildung bilden die in der Lehramtsprüfungsordnung I festgelegten Kompetenzen und Inhalte bezogen auf Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Sonderpädagogik. 3Im Mittelpunkt des Vorbereitungsdienstes steht deren reflektierte Umsetzung an der Förderschule sowie in den weiteren schulischen sonderpädagogischen Tätigkeitsfeldern.

(2) Kompetenzen für das inklusive Aufgabenfeld von Lehrkräften für Sonderpädagogik an allgemein bildenden Schulen sind zugrunde zu legen.

(3) In der Ausbildung sind auf der Grundlage der Lehrpläne und sonstiger amtlicher Vorgaben sowie einschlägiger Fachliteratur und fachspezifischer Materialien einschließlich der Bayerischen Bildungsleitlinien insbesondere folgende Kompetenzbereiche und Inhalte, die untereinander in Beziehung stehen, zu berücksichtigen:

1.

Kompetenzbereich Erziehen

a)

Sicherung des Bildungsanspruchs der Schüler

aa)

Werteerziehung

bb)

Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung

cc)

Förderung des selbstbestimmten Lernens

dd)

geschlechtergerechte Erziehung

ee)

interkulturelle Erziehung

ff)

Anbahnung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensführung

gg)

Aufbau von Medienkompetenz

b)

Gestaltung sozialer Interaktion in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Situationen

aa)

Lehrerpersönlichkeit

bb)

soziales Handeln, Gruppenprozesse

cc)

selbstverantwortetes Handeln

dd)

Gesprächsstrategien

ee)

Regeln und Rituale

c)

präventives Handeln

aa)

Analyse von Erziehungssituationen

bb)

Risiken des Kindes- und Jugendalters

cc)

Erziehung zu Toleranz

dd)

Sucht- und Gewaltprävention

ee)

Erziehungsmaßnahmen, Interventionen

d)

Reagieren in Konflikt- und Krisensituationen

aa)

Ursachen von Konflikten und Unterrichtsstörungen

bb)

Verhalten in Konfliktsituationen

cc)

Reflexion von Konfliktsituationen

dd)

Strategien zur Konfliktprävention und –lösung

ee)

Verhalten in Krisensituationen

2.

Kompetenzbereich Unterrichten unter Berücksichtigung der fach- und fachrichtungsspezifischen Inhalte

a)

Planung von Unterricht

aa)

pädagogische und psychologische Erkenntnisse, Erstellung eines Förderplans unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte

bb)

fachwissenschaftliche und –didaktische Erkenntnisse, fachrichtungsspezifische Didaktik

cc)

amtliche Vorgaben

dd)

Ziele und Inhalte, Aufgabenstellungen, Unterrichts- und Sozialformen, fachrichtungsspezifische Methoden und Medien

b)

Gestaltung von Lernumgebungen

aa)

Kontext, Situiertheit und Lernausgangslage

bb)

individualisierter Unterricht und individuelle Förderung auf der Grundlage der individuellen Förderplanung

cc)

Formen des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf

dd)

Praxisbezug im Bereich der Mittelschulstufe

ee)

Gestaltung von Übergängen von Schule und Beruf

ff)

Anwendung, Transfer und Vernetzung

c)

Förderung, Reflexion und Analyse von Lernprozessen

aa)

Lern- und Leistungsvermögen, Stützfunktionen des Lernens

bb)

Entwicklung von Methodenkompetenz

cc)

Lern- und Arbeitsstrategien

dd)

Selbststeuerung, Kooperation und Selbstreflexion

ee)

konstruktives Rückmelden

ff)

Beurteilung von Unterricht und Lernprozessen

d)

Einblick in verschiedene Organisationsformen

aa)

Ganztagsangebote

bb)

Organisationsformen in der allgemein bildenden Schule und der Förderschule

3.

Kompetenzbereich Beraten

a)

Diagnose individueller und kontextbezogener Lernvoraussetzungen

aa)

Lernvoraussetzungen und Lernprozesse

bb)

Förderdiagnostik und fachspezifische Lernstandsdiagnosen

cc)

Schülerbeobachtungen

b)

Aufgaben der Beratung in sonderpädagogischen schulischen Tätigkeitsfeldern

aa)

lösungsorientierte Beratungsformen, Techniken der Gesprächsführung

bb)

Beratung von Schülern

cc)

Beratung von und mit Erziehungsberechtigten

dd)

Schullaufbahnberatung, Empfehlung geeigneter und möglicher Förderorte sowie Berufswahlberatung

ee)

Beratung von und mit Lehrkräften, kollegiale Fallberatung

ff)

Beratung über Möglichkeiten der Nachteilsausgleiche

gg)

Beratung von und mit außerschulischen Partnern

hh)

spezifische Beratungsfelder nach Art. 30a und 30b BayEUG

4.

Kompetenzbereich Beurteilen

a)

Erhebung, Bewertung und individuelle Beurteilung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen von Schülern

aa)

Methoden der sonderpädagogischen Förderdiagnostik

bb)

Formen der Leistungserhebung, –bewertung und –beurteilung sowie der Dokumentation von Kompetenzen

cc)

Transparenz und Kommunikation von Kompetenzerwartungen und Kompetenzentwicklungen, Leistungserhebungen, –bewertungen und –beurteilungen

b)

Reflexion und Analyse der eigenen Bewertungs- und Beurteilungspraxis

aa)

Interpretation der individuellen Lernfortschritte und Aufzeigen persönlichkeitsgerechter Lernwege

bb)

Reflexion des förderdiagnostischen Prozesses

5.

Kompetenzbereich Innovieren

a)

Weiterbildung

aa)

Reflexion eigener Kompetenzen und beruflicher Erfahrungen

bb)

Fort- und Weiterbildung als ständige Lernaufgabe

b)

Mitwirkung an der Entwicklung und Evaluation schulischer Arbeit

aa)

Einbringen von Ergebnissen und Erfahrungen aus der Seminararbeit

bb)

Mitgestaltung der Schulkultur

cc)

Selbst- und Fremdevaluation der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit

dd)

Beteiligung am Schulentwicklungsprozess

ee)

Vorbereitung auf die Rolle als Lehrkraft für Sonderpädagogik bei der Umsetzung der inklusiven Schule als Ziel der Schulentwicklung aller Schulen

6.

Kompetenzbereich Kooperieren

a)

Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern

aa)

Formen der Zusammenarbeit von Förderschule und allgemeiner Schule gemäß Art. 30a und 30b BayEUG

bb)

Kooperation mit außerschulischen Partnern, z.B. Jugendhilfe

cc)

Zusammenarbeit innerhalb der Förderschule und Kooperation zwischen den Förderschulen

b)

Vereinbarung und Evaluation von Maßnahmen in der Kooperation

aa)

gemeinsames Erziehungs-, Förder- und Unterrichtskonzept

bb)

lebensbedeutsame Vorhaben und Initiativen

cc)

Gestaltung von Übergängen

dd)

Berufsorientierung

7.

Kompetenzbereich Organisieren

a)

Optimierung des Selbstmanagements auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Lehrergesundheit

aa)

Qualität und Effizienz

bb)

Umgang mit beruflichen Anforderungen

cc)

Bewältigung von Belastungssituationen

b)

Organisation, Gestaltung und Verwaltung des Arbeitsfelds

aa)

rechtliche Vorgaben

bb)

amtliches Schriftwesen

cc)

Organisation von Förderschulen

8.

Kompetenzbereich inklusive Pädagogik

a)

Grundverständnis für Inklusion als Aufgabe aller Schulen

b)

Organisation inklusiver Schulen

aa)

Rolle der Lehrkraft für Sonderpädagogik und Rahmenbedingungen ihres Einsatzes

bb)

Konzepte der inklusiven Schule im Verbund mit kooperativen Lernformen

c)

Grundlagen der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedürfnissen an allen Schulen aller Schularten

aa)

Förderdiagnostik und förderplanorientierte Gestaltung von Erziehung und Unterricht in heterogenen Lerngruppen

bb)

Formen individueller Förderung

d)

Erziehung und Unterricht in kooperativen Lernformen und in der inklusiven Schule

aa)

Methodenkompetenz für gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf

bb)

Lernzieldifferenz und individualisierender Unterricht

cc)

Entwickeln von gegenseitiger Anerkennung, Achtung und Unterstützung

e)

interdisziplinäre Teamkooperation

aa)

gemeinsame Planung, Durchführung und Evaluation von Erziehung und Unterricht

bb)

Team-Teaching

cc)

Faktoren für gelingende Zusammenarbeit

f)

inklusives Schulkonzept

aa)

Gestaltungsmöglichkeiten von Erfahrungs- und Lebensräumen für Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kennen lernen

bb)

Kenntnisse inklusiver Schulentwicklungsprozesse

g)

externe Unterstützungssysteme

9.

Schulrecht und Schulkunde

a)

rechtliche Grundsätze für Bildung und Erziehung

b)

Gliederung des Bildungssystems, Bildungswege

c)

rechtliche Ordnung des Schulbetriebs

d)

rechtliche Ordnung von Unterricht und Erziehung

e)

Rechte und Pflichten der Schüler

f)

Rechte und Pflichten der Lehrkräfte

g)

Kooperation von Schule und Erziehungsberechtigten

h)

Kooperation mit schulischen und außerschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

i)

Schulaufsicht und Schulverwaltung

j)

Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe unter Berücksichtigung von Schnittstellen der Schule, z.B. zu Arbeitsverwaltung oder Eingliederungshilfe

10.

Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung und ihre Bedeutung für die Schule

a)

Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt

b)

politische Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie des Freistaates Bayern und ihre Begründung

c)

kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Ordnungsideen der Gegenwart

d)

politischer Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland

e)

ökonomische, ökologische und soziologische Grundprobleme der Gegenwart

f)

besondere Unterrichtsinhalte im Rahmen der politischen Bildung.

(4) 1Alle Themen sind in enger Anlehnung an die Schulpraxis zu behandeln. 2Die Leiter der Studienseminare koordinieren die Themen im Einvernehmen mit der Regierung. 3Wünschen der Studienreferendare wird auf der Ebene des Seminars nach Möglichkeit Rechnung getragen.

(5) 1Für Studienreferendare, die ihr Studium durch ein Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft erweitert haben, beziehen sich die Inhalte der Ausbildung auch auf die Praxis der Beratung in der Schule, insbesondere auf Schullaufbahnberatung, auf Untersuchung und Beratung von Schülern auf der Grundlage von Tests beziehungsweise bei Psychologie von psychologischen Diagnoseverfahren, auf Unterstützung von Schule und Lehrer durch die Schulberatung und auf Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. 2Die unterschiedlichen Aufgaben der Beratungslehrkraft und des Schulpsychologen sind zu berücksichtigen.

(6) Für Studienreferendare, deren Erste Lehramtsprüfung sich auch auf die Didaktik der Evangelischen oder Katholischen Religionslehre erstreckt hat, finden in angemessenem Umfang Seminarveranstaltungen zur Didaktik der Evangelischen oder Katholischen Religionslehre statt.

(7) Die Bestimmungen dieser Ausbildungsordnung gelten auch für zulässige Erweiterungen (§ 101 LPO I).

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