§ 19a ZALS

Eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit Ausbildungsinhalten

Studienreferendare sollen sich im Rahmen der eigenverantwortlichen Hospitation und einer eigenverantwortlichen Erarbeitung von Fachwissen und Kompetenzen mit Ausbildungsinhalten selbstständig und aktiv auseinandersetzen.

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