§ 1 ZAPO-F II

Zweck der Prüfung

1Die Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrer (Zweite Lehramtsprüfung) ist Qualifikationsprüfung im Sinn des Leistungslaufbahngesetzes2Mit dem Bestehen der Zweiten Lehramtsprüfung wird die Qualifikation für das Amt des Fachlehrers nachgewiesen.

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