§ 1 ZAPO-F II
Zweck der Prüfung
1Die Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrer (Zweite Lehramtsprüfung) ist Qualifikationsprüfung im Sinn des Leistungslaufbahngesetzes. 2Mit dem Bestehen der Zweiten Lehramtsprüfung wird die Qualifikation für das Amt des Fachlehrers nachgewiesen.
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