§ 13 ZAPO-F II

Einteilung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, einer schriftlichen Prüfung, zwei Prüfungslehrproben und zwei mündlichen Prüfungen; bei der Bildung der Gesamtprüfungsnote werden auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst berücksichtigt.

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