§ 9 ZQualVBau
Brandschutz
1Im Fach Brandschutz sollen die an der Prüfung Teilnehmenden nachweisen, daß sie über Grundkenntnisse des Brandschutzes verfügen. 2In diesem Rahmen können insbesondere geprüft werden:
- 1.
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Anforderungen an Baustoffe und Bauteile nach den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln,
- 2.
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Anforderungen an tragende Wände und Decken,
- 3.
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Anforderungen an Brandwände,
- 4.
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Anforderungen an Planung und Ausführung der Rettungswege.
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