Art. 1 ZuVLFG
Aufgaben des bayerischen Tierzuchtrechts
Die Aufgaben des bayerischen Tierzuchtrechts und Ziele der Förderung der bayerischen Tierzucht sind
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die weitere Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere in Bayern, der Erhalt landestypischer Nutztierrassen, insbesondere Zweinutzungsrassen, in ihrer Vielfalt sowie die Vermeidung von Erbfehlern,
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die Gewährleistung günstiger Voraussetzungen für eine nachhaltige, standortangepasste und innovative Tierzucht sowie die Erhaltung der bäuerlichen Zucht und
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die neutrale, wissenschaftlich fundierte und umfassende Information von Züchtern und Abnehmern über die genetische Qualität von Zuchttieren und Zuchtmaterial.
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