§ 7 1-DM-GoldmünzG
Ausgabepreis
Die Deutsche Bundesbank bestimmt den Ausgabepreis der 1-DM-Goldmünze nach dem Marktpreis für Gold am Tag vor der Erstausgabe zuzüglich eines marktüblichen Ausgabeaufschlags. Sie kann den Ausgabepreis wegen einer Änderung des Goldpreises im Absatzzeitraum verändern.
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