§ 5 1. LADV-Saar
Anwendung im Land Berlin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) in Verbindung mit § 39 des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland auch im Land Berlin.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.