§ 4 1. WoZErhV

Begrenzung der Zinserhöhung bei Familienheimen und Eigentumswohnungen

Betrifft die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 und 2 Wohnungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1, ist sie so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.

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