Art 10 2. AAÜG-ÄndG

Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik Deutschland

Das als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführte Guthaben des Rentenfonds der Partei des Demokratischen Sozialismus wird aufgelöst und in den Haushalt des Bundes überführt.

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