Art 10 2. AAÜG-ÄndG
Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik Deutschland
Das als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführte Guthaben des Rentenfonds der Partei des Demokratischen Sozialismus wird aufgelöst und in den Haushalt des Bundes überführt.
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